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Nach fünf Wochen Pause wegen der Corona-Pandemie dürfen in Bayern ab dem 27. April wieder viele Geschäfte öffnen: Alle Läden bis zu einer Verkaufsfläche von 800 Quadratmeter und alle Buchhändler, Fahrradgeschäfte und Autohäuser, unabhängig von der Größe. Sie müssen jedoch sicherstellen, dass die Mitarbeiter und die Kunden gewisse Hygienemaßnahmen einhalten. Es gilt eine strenge Pflicht zur Mund-Nasen-Bedeckung und je nach Größe darf nur eine bestimmte Anzahl von Kunden sich gleichzeitig im Laden befinden.
Augsburger Händler freuen sich auf Verkaufsstart
Die Augsburger Händler haben sich daher intensiv auf die Öffnung vorbereitet und zeigen sich auf ihren Facebook-Seite erleichtert über die Corona-Lockerung. „Ab heute dürfen wir endlich unsere Läden wieder für euch, unsere lieben Kunden, öffnen! Und wir sind stärker und motivierter als je zuvor! Die letzten Wochen haben uns viel gelehrt, uns gezeigt, dass wir zusammen stark sind und alles schaffen können! Gemeinsam! Wir sind ein super Team!“, schreibt Bücher Pustet auf seiner Facebook-Seite. Auch die Schlosser’sche Buchhandlung in der Augsburger Innenstadt freut sich auf ihre Kunden: „Die Schaufenster und Tische sind dekoriert, die Regale gefüllt und der Mund-Nasen-Schutz liegt bereit. Am Montag dürfen wir Sie endlich wieder bei uns begrüßen.“
H&M Filialen bleiben geschlossen
Die Filialen von großen Ketten wie Hunkemöller, Vero Moda, Mango, Sostrene Grene und Nanu Nana haben ebenfalls wieder geöffnet. Eine der Ausnahmen ist H&M. Ein Schild am Eingang in der Annastraße weist daraufhin, dass das Geschäft geschlossen bleibt. Als Begründung gibt H&M an: „Unsere oberste Priorität besteht darin, Verantwortung für die Gesundheit unserer Mitarbeiter*innen und Kund*innen zu übernehmen und präventative Maßnahmen zu ergreifen, umd die Ausbreitung des Virus aufzuhalten. Deshalb haben wir uns dazu entschieden, unser H&M Geschäft bis auf Weiteres zu schließen.“
Große Geschäfte und Einkaufszentren dürfen vorerst nicht öffnen
Bis auf weiteres geschlossen bleiben auch größere Geschäfte und Einkaufszentren wie die Augsburger City-Galerie. Wann diese wieder öffnen dürfen, ist noch unklar. Bayerns höchstes Verwaltungsgericht hat das von der Staatsregierung in der Coronakrise verhängte Verkaufsverbot für große Geschäfte mit mehr als 800 Quadratmetern zwar am Montag für verfassungswidrig erklärt. Doch: Das Gericht setzte die Vorschrift wegen der Pandemie-Notlage „ausnahmsweise“ aber nicht außer Kraft. Damit hat die Entscheidung keine unmittelbaren praktischen Folgen.