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Spektakuläre Fälle aus der Region haben in der Vergangenheit gezeigt, dass bei der illegalen Beschäftigung die Sanktionen drastisch sein können. Häufig gehen die Verantwortlichen hohe Risiken ein. Das rechnet sich nicht – allein schon aufgrund der hohen Bußgelder, teilweise auch Haftstrafen und Nachzahlungs-Lasten. Die Kanzlei Dr. Hille Heinemann Rechtsanwälte klärte im Rahmen ihres 4. Unternehmer-Frühstücks im Augsburger Glaspalast über Risiken und Fallstricke von Leiharbeit, Werkverträgen und Scheinselbstständigkeit auf.
Folgerisiken vermeiden
Überrascht wurden die Teilnehmer von der Tatsache, dass durch illegale Beschäftigung viele Rechtsgebiete betroffen sind. Sie sind nicht nur Teil des Arbeitsrechts, sondern können auch zivilrechtliche und strafrechtliche Haftungsfolgen nach sich ziehen. Auch im Bereich der Lohnsteuer gibt es nicht zu unterschätzende Folgerisiken. Hier hatten die Rechtsanwälte von Dr. Hille Heinemann viele Tipps für die Teilnehmer, da im Bereich Arbeitsrecht, Gesellschaftsrecht und Sozialrecht der Schwerpunkt ihrer Kompetenzen liegt.
Die Gesetzeslage ändert sich
So berichtete Rechtsanwältin Sandra Schug über das Gesetzesvorhaben der Sozialministerin. Danach können Werkverträge, die grundsätzlich beitragsfrei wären, nicht zur Verdeckung der eigentlich sozialversicherungspflichtigen Leiharbeit herangezogen werden. Dieses Gesetz soll bis zum 1. April 2017 in Kraft treten. Schug erklärte, wie sich ein Arbeitsvertrag von einem Werkvertrag unterscheidet. Zudem ging sie darauf ein, welche Punkte in einem Beschäftigungs-Verhältnis nicht nur schriftlich vereinbart, sondern auch faktisch gelebt werden müssen.
Illegale Beschäftigung: Das gilt es zu beachten
Vor über 60 interessierten Zuhörern schilderte der Sozialrechtler Rechtsanwalt Dieter Voigt dann die Prüfungspraxis der deutschen Rentenversicherung. Diese ist die zentrale Institution für die Sozialversicherungs-Prüfung. Dabei konnte Voigt als Mittel der Absicherung zur Vermeidung illegaler Beschäftigungs-Verhältnisse unter anderem das sozialrechtliche Statusfeststellungs-Verfahren überzeugend darstellen.
Auch Haftstrafen nicht ausgeschlossen
Anschließend informierte Rechtsanwalt Hans-Peter Heinemann, Fachanwalt für Handels-, Gesellschafts- und Steuerrecht sowie Compliance Officer, über die gesellschaftsrechtlichen und strafrechtlichen Konsequenzen illegaler Beschäftigung. Gerade bei Kapitalgesellschaften kennt das Gesetz zwar keine unmittelbare Haftung der Geschäftsführung. Trotzdem stehen Geschäftsführer bei der Hinterziehung von Sozialversicherungs-Beiträgen und Lohnsteuer im Wege der Durchgriffshaftung direkt in der Schusslinie. Sie haften dabei für nachträglich erhobene Beiträge, die das Unternehmen nicht mehr bezahlen kann. Zudem müssen sie als verantwortliche Unternehmenslenker auch mit hohen Bußgeldern und gegebenenfalls auch mit einer Haftstrafe rechnen.