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„Das Kernproblem des historischen Schaugeländes im Stadtteil Hochfeld liegt nun einmal darin, dass es sich innerhalb eines noch bestehenden Bahnbetriebsgeländes befindet“, umreißt Kulturreferent Thomas Weitzel die Situation des Vorhabens „Bahnpark“.
Gebäude sollen bahnfremd genutzt werden
Problematisch ist, dass die von der gemeinnützigen Bahnpark Augsburg GmbH geplanten Nutzungs-Änderungen bahnfremde Nutzungen sind. Beispielsweise hat die Bahnpark-Gesellschaft ein Museum, Gastronomie sowie Events in der Rundlokhalle und im Dampflokschuppen angedacht. Sie sollen also in Gebäuden stattfinden, die nach wie vor als Eisenbahn-Betriebsanlagen gewidmet sind. Zuständig für die Genehmigung einer Nutzungsänderung von Gebäuden und Gleisanlagen auf dem Gelände ist die Regierung von Oberbayern (ROB) als Landeseisenbahnaufsicht.
Planfeststellungs-Verfahren läuft bereits
Für die Genehmigung ist jedoch ein Planfeststellungs-Verfahren (PFV) erforderlich. Dies ist bereits seit vergangenem Jahr bekannt. Das entsprechende Verfahren ist in mehrere rechtlich festgelegte Verfahrensschritte unterteilt. Dazu gehört auch eine Öffentlichkeits-Beteiligung. „Für die Zusammenstellung der Unterlagen für ein solches Verfahren macht es aber keinen Unterschied, ob die ‚Federführung‘ dafür bei der Stadt oder bei der Regierung von Oberbayern liegt“, so Kulturreferent Weitzel. Weil die Unterlagen der Bahnpark-Gesellschaft erstmals am 30. Mai komplett waren, läuft seither auch das PFV. Derzeit finden die Beteiligung der Öffentlichkeit bis 3. August sowie die Anhörung der Träger öffentlicher Belange bis 31. August statt.
Neun Dampflok-Dinner genehmigt
Bevor das PFV abgeschlossen ist, bleibt für die Genehmigung einzelner Veranstaltungen auf dem Bahnparkgelände die Stadt Augsburg zuständig. „Die Ordnungsbehörde hat der Bahnpark-Gesellschaft mehrfach Wege aufgezeigt, um überhaupt Veranstaltungen, wie zum Beispiel die Dampflok-Dinner, durchführen zu können“, so Ordnungsreferent Dirk Wurm. Er verweist darauf, dass für die Genehmigungs-Fähigkeit die Anzahl der Termine – maximal zwölf – eine wichtige Rolle spiele. Im jüngsten Antrag wurde für die Genehmigung von neun Terminen für Dampflok-Dinner angefragt. Diese wurden umgehend von der Ordnungsbehörde der Stadt Augsburg genehmigt.
Zuschüsse für Investitions- und Betriebskosten
Auch finanziell greift die Stadt der Bahnpark-Gesellschaft unter die Arme. „Bereits im Frühjahr hat die Stadt zugesagt, dass sie sich zur Herstellung der Genehmigungs-Fähigkeit des kulturellen Kernbereichs in der Rundlokhalle und im Dampflokschuppen mit einen einmaligen Investitionskosten-Zuschuss in Höhe von maximal 50 Prozent der hierfür anfallenden Kosten beteiligt. Der Höchstwert beträgt 50.000 Euro“, so Kulturreferent Weitzel. Anfang Juni hat die Stadt dem Vorhaben Bahnpark „außerdem einen Zuschuss in Höhe von 50.000 Euro zu den laufenden Betriebskosten zukommen lassen. Und auch der Bezirk Schwaben hat einen Zuschuss gewährt“, beschreibt der Kulturreferent das lokale und regionale finanzielle Engagement.