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Der Betrieb der Monitore im Schaufenster des Sportkind-Ladens ist täglich bis 21 Uhr erlaubt. Dies soll im Rahmen einer Duldung passieren. Darauf haben sich die Stadtratfraktionen und die Stadtratsmitglieder im Bauausschuss verständigt.
„Die Verwaltung wird beauftragt, bis zum Erlass einer neuen allgemeingültigen Richtlinie Duldungen für die Fa. Sportkind und vergleichbare Vorhaben auszusprechen, die den nachfolgenden Erwägungen und Klarstellungen entsprechen:
Zudem werde eine Arbeitsgruppe eingesetzt, die sich aus Vertreterinnen und Vertretern der Verwaltung, des Denkmalschutzes und verschiedener betroffener, externer Institutionen und Experten, z.B. der IHK und des Einzelhandelsverbandes zusammensetzt.
Diese soll Grundlagen für eine allgemeingültige Richtlinie über die zukünftige Gestaltung von Schaufenstern in der Innenstadt innerhalb von denkmalgeschützten Gebäuden oder bei solchen in einem denkmalgeschützten Ensemble erarbeiten. Dazu Oberbürgermeisterin Weber: „Ich danke allen, die mir bei meinem Vorschlag zur Erarbeitung einer allgemeingültigen Regelung gefolgt sind und einer Duldung zugestimmt haben. Der Fall Sportkind ist nur ein Beispiel für größere Aufgaben: Wie besteht der Augsburger Innenstadthandeln den Wettbewerb gegen (globale) Onlinekonzepte? Wie können wir ein hochattraktives Umfeld für innovative Geschäftsideen werden? Und wie dabei unser historisches Flair bewahren, aber mit neuen modernen Kontexten? Ermöglichen lautet die Botschaft und dafür brauchen wir ein neues Update-Programm für unsere Strukturen.“