Die aufgrund des Corona-Virus veranlassten Ausgangsbeschränkungen im Freistaat Bayern treffen vor allem die Gastronomie hart. Die Stadt Augsburg wird deshalb die Sondernutzungsgebühren für die Außengastronomie im öffentlichen Raum stunden. Diese Regelung gilt rückwirkend ab 1. März 2020 und für insgesamt vier Monate.
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Die Stadt Augsburg wird daher die Gebühr aktuell nicht einziehen, kündigt Ordnungsreferent Dirk Wurm an: „Gerade die Gastronomie ist momentan besonders hart von den Schutzmaßnahmen zur Eindämmung der Corona-Pandemie betroffen. Es ist deshalb auch mit Blick auf die kommenden, eventuell wirtschaftlich schwierigen Monate vertretbar, die fälligen Gebühren zu stunden.“
Teilerlass wird an späterem Zeitpunkt geprüft
Diejenigen Betriebe, die bereits die Sondernutzungsgebühren für die ganze „Freiluftsaison“ an die Stadt überwiesen haben, werden gebeten, sich an das Ordnungsreferat zu wenden – am besten schriftlich per E-Mail. „Wir werden versuchen, auch hier eine gute Lösung zu finden“, betont Wurm. Zu gegebener Zeit werde die Stadt zudem in diesen, wie in allen anderen ähnlich gelagerten Fällen über einen (Teil-) Erlass entscheiden.
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Bereits Ende Mai wurde in einer Pressekonferenz der Stadt Augsburg verkündet, dass der aktuelle Fokus darauf gelegt sei, den Einzelhandel und die Gastronomiebetriebe in der aktuellen Krise zu unterstützen. Das betonte Wirtschaftsreferentin Eva Weber in der Konferenz. Zusammen mit Augsburg Marketing habe die Stadt ein Konzept erarbeitet, das die Geschäfts-Inhaber in dieser schweren Zeit unterstützen soll.
Helfen sollen hier beispielsweise zwei Plattformen, die ins Leben gerufen wurden. Auf einer Plattform von Augsburg Marketing sollen Augsburger Verbraucher sehen, welche regionalen Einzelhändler nach wie vor online oder per Telefon Bestellungen entgegennehmen. Die zweite Plattform ist „Rette deinen Lieblingsladen“. Diese ermöglicht es Unternehmern aus dem Einzelhandel oder der Gastronomie Gutscheine zu verkaufen.
Die aufgrund des Corona-Virus veranlassten Ausgangsbeschränkungen im Freistaat Bayern treffen vor allem die Gastronomie hart. Die Stadt Augsburg wird deshalb die Sondernutzungsgebühren für die Außengastronomie im öffentlichen Raum stunden. Diese Regelung gilt rückwirkend ab 1. März 2020 und für insgesamt vier Monate.
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Teilerlass wird an späterem Zeitpunkt geprüft
Diejenigen Betriebe, die bereits die Sondernutzungsgebühren für die ganze „Freiluftsaison“ an die Stadt überwiesen haben, werden gebeten, sich an das Ordnungsreferat zu wenden – am besten schriftlich per E-Mail. „Wir werden versuchen, auch hier eine gute Lösung zu finden“, betont Wurm. Zu gegebener Zeit werde die Stadt zudem in diesen, wie in allen anderen ähnlich gelagerten Fällen über einen (Teil-) Erlass entscheiden.
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Helfen sollen hier beispielsweise zwei Plattformen, die ins Leben gerufen wurden. Auf einer Plattform von Augsburg Marketing sollen Augsburger Verbraucher sehen, welche regionalen Einzelhändler nach wie vor online oder per Telefon Bestellungen entgegennehmen. Die zweite Plattform ist „Rette deinen Lieblingsladen“. Diese ermöglicht es Unternehmern aus dem Einzelhandel oder der Gastronomie Gutscheine zu verkaufen.