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„Es ist davon auszugehen, dass in den kommenden Tagen eine koordinierte Aufnahme von geflüchteten Menschen aus der Ukraine auf Bundes- und Landesebene organisiert werden wird. Auch, wenn noch nicht absehbar ist, wie viele Menschen uns letztlich zugewiesen werden oder um Aufnahme bitten, wird der Landkreis Augsburg selbstverständlich bedürftigen geflüchteten Menschen eine Heimat auf Zeit geben und sie unterstützen. Aus diesem Grund treffen wir bereits jetzt alle notwendigen Vorkehrungen“, sagt Landrat Martin Sailer.
Die ersten Schutzsuchenden aus der Ukraine sind bereits in Deutschland und auch im Landkreis Augsburg angekommen. In den nächsten Tagen und Wochen werden weitere erwartet. Zeitgleich ist die Hilfsbereitschaft in der Bevölkerung enorm. „Ich bin überwältigt, wie viele Anrufe und Nachrichten uns bereits jetzt aus dem Landkreis erreicht haben“, betont Sailer. „Die Hilfsangebote reichten von privat angebotenen Unterkünften für Geflüchtete bis hin zu Sach- und Geldspenden.“
Personen aus dem Landkreis Augsburg, die privaten Räumlichkeiten zur Unterbringung von geflüchteten Menschen aus der Ukraine kostenfrei zur Verfügung stellen möchten, werden gebeten, diese über diverse Plattformen zu Verfügung zu stellen. Daneben können sich Landkreisbürgerinnen und -bürger auch an die Gemeindeverwaltung in ihrer Wohnsitzkommune wenden. Hier werden ebenfalls Wohnangebote und Kontaktdaten für den Bedarfsfall gesammelt und an das Landratsamt weitergegeben. Sobald die Nachfrage die bestehenden Kapazitäten des Landkreises übersteigt, wird sich die Behörde direkt mit den registrierten Bürgerinnen und Bürgern in Verbindung setzen.
Für einen vorübergehenden Aufenthalt ohne Aufnahme einer Erwerbstätigkeit können ukrainische Staatsangehörige mit biometrischem Pass ohne ein Visum nach Deutschland einreisen. Der Aufenthalt ist in diesem Fall grundsätzlich zunächst auf 90 Tage begrenzt. Aufgrund der aktuellenLage in der Ukraine ist es für ukrainische Staatsangehörige, die für einen solchen Kurzaufenthaltnach Deutschland einreisen oder sich bereits hier befinden, nicht zumutbar, in die Ukraine zurückzukehren. Sie können nach heutigem Sachstand nach Ablauf der 90 Tage eine Aufenthaltserlaubnis für zunächst weitere 90 Tagen bei der Ausländerbehörde einholen. Für die Erteilung der Aufenthaltserlaubnis ist kein vorheriges Visumverfahren erforderlich. Die Europäische Union prüft derzeit die Einführung eines erleichterten Verfahrens für ukrainische Staatsangehörigen für den weiteren humanitären Aufenthalt. Damit ist davon auszugehen, dass ein Asylantrag nicht erforderlich sein wird. Weitere Informationen hierzu werden in den nächsten Tagen erwartet. Das Recht zur Stellung eines Asylantrags besteht unabhängig davon weiterhin. Personen, die einen Asylantrag stellen möchten, können sich an die Aufnahmeeinrichtung für Asylbewerber in Augsburg wenden.
Da sich zahlreiche Menschen dazu bereit erklären, die Menschen in der Ukraine durch Sach- und Geldspenden zu unterstützen, stellt das Landratsamt Augsburg in den nächsten Tagen auf seiner Inernetseite eine Auflistung von seriösen (Hilfs-)Organisationen und Vereinen zusammen, die sich im Bereich der Ukraine-Hilfe einsetzen. Es wird darum gebeten, insbesondere bei Sachspenden darauf zu achten, welche Dinge zum aktuellen Zeitpunkt konkret benötigt werden, um damit auch den logistischen Aufwand für die sammelnden Stellen so gering wie möglich zu halten. „Für finanzielle Hilfen, die direkt vor Ort ankommen, möchte ich an dieser Stelle den Verein Hilfswerk Schwaben-Bukowina e. V. nennen, der gezielt die ukrainische Partnerregion des Bezirks Schwaben in der rumänisch-ukrainischen Grenzregion Bukowina, unterstützt“, erläutert Sailer, der als Bezirkstagspräsident des Bezirks Schwaben enge Verbindungen zu den Menschen in dieser Region hat