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Podiumsdiskussion in Augsburg: So steht es um den Brexit
Im Gespräch mit dem UK-Vize-Botschafter

Podiumsdiskussion in Augsburg: So steht es um den Brexit

Symbolbild. Die Brexit Verhandlungen sind noch nicht abgeschlossen. Foto: ty / stock.adobe.com
Symbolbild. Die Brexit Verhandlungen sind noch nicht abgeschlossen. Foto: ty / stock.adobe.com

Kürzlich veranstaltete die Thomas-Dehler-Stiftung in Augsburg eine Podiumsdiskussion zum Thema „Der Brexit und seine Folgen“. Patentanwalt Moritz Ernicke, Marken-Experte bei ERNICKE Patent- und Rechtsanwälte, nutzte die Gelegenheit zum Dialog mit UK-Vize-Botschafter Robbie Bulloch.

Im Fokus der Podiumsdiskussion standen Fragen über den Brexit, den aktuellen Stand der Austrittsverhandlungen sowie mögliche Entwicklungen. Im Zuge des Gesprächs stellte Bulloch heraus, dass in den Verhandlungen bereits über etwa 75-80 Prozent der Punkte Einigkeit bestünde. In vielen Bereichen habe die britische Regierung bereits Zugeständnisse gemacht. Die verbleibenden 20 Prozent beträfen die Kernthemen, in denen eine Annäherung schwierig sei. Hierzu gehören einerseits die Freizügigkeit und andererseits der freie Warenverkehr. In beiden Themen hätten sich die Wähler, die für den Brexit gestimmt haben, klar für eine politische Haltung entschieden, die nicht in Einklang mit den Forderungen der EU-Kommission steht.

Wirtschaft handelt schon nach Notfallplänen

Patentanwalt Moritz Ernicke erläuterte gegenüber Vize-Botschafter Bulloch: „Einige meiner Mandanten haben noch bis zu den Sommerferien abgewartet, ob die Einigung über einen Austrittsvertrag gefunden wird. Dies hätte vermutlich dazu geführt, dass in Großbritannien ein Folgerecht zur EU-Marke beantragt werden kann, das den Schutz aus der EU-Marke gleichwertig und lückenlos ersetzt. Seit Ende der Sommerferien haben die Unternehmen aber überwiegend die Notfallpläne für den no-deal-Fall in Kraft gesetzt und den Auftrag gegeben, zusätzliche UK-Marken oder IR-Marken anzumelden - mit entsprechenden Mehrkosten. Diesen Unternehmen ist es inzwischen egal, ob es eine Einigung gibt oder nicht. Denn die Kostenlast ist schon entstanden.“

Robert Bulloch hat Verständnis für die Entscheidung der Unternehmen. Dennoch betont er den Willen der britischen Regierung, einen Austrittsvertrag zu schließen, der noch viele Vorteile für beide Seiten bringen würde.

Wichtige Punkte zu EU-Marken und EU-Designs weiterhin unklar

Eine weitere Frage während der Diskussion lautete: „Welche konkreten Regelungen strebt die UK-Regierung denn für den Austrittsvertrag an, um aus einer EU-Marke eine UK-Marke abzuleiten. Von Seiten Großbritanniens sind mir hierzu keine klaren Informationen bekannt. Die Regelungsentwürfe im Vertragsvorschlag der EU-Kommission sind als ‚nicht abgestimmt‘ gekennzeichnet. Wird auch im no-deal-Fall eine entsprechende Regelung durch Großbritannien erzeugt werden, um die Fortsetzung des Markenschutzes zu gewähren?“

Der an der Podiumsdiskussion beteiligte FDP-Bundestagsabgeordnete Thomas Hacker äußerte hierzu: „Ich habe Verständnis dafür, dass Premierministerin May vor dem Abschluss der Verhandlungen über die Kernfragen keine Garantien in Einzelpunkten machen kann. Dies würde zu starker Kritik im Parlament und in der eigenen Partei führen.“

Im persönlichen Gespräch mit Bulloch fragte Patentanwalt Moritz Ernicke, wann und wo die Inhaber von EU-Marken mit weiteren Informationen rechnen können, um sich auf die zukünftige Entwicklung einzustellen. Auf der kürzlich eingerichteten Informationsseite der UK-Regierung für den no-deal-Fall seien bereits einige Hinweise zu finden. Darunter seien aber keine Informationen über die Zukunft von EU-Designs und EU-Marken. Auch das britische Patentamt gebe bisher weder für den Fall der Einigung, noch für den no-deal-Fall Hinweise über das weitere Vorgehen oder verfügbare Anträge.

Informationen der UK-Regierung zu gewerblichen Schutzrechten sollen folgen

Bulloch versicherte, dass in den nächsten Wochen zwei weitere Pakete mit amtlichen Mitteilungen veröffentlicht werden. Diese würden auch Informationen über gewerbliche Schutzrechte enthalten. Außerdem strebe die UK-Regierung an, im no-deal-Fall ein Not-Abkommen mit bestimmten EU-Ländern zu schließen. Dieses Bestreben gilt vor allem für die direkten Nachbarländer und Deutschland. Vor dem Austrittstag am 29. März 2019 seien direkte Verhandlungen mit den EU-Ländern aber nicht zulässig.

Das Risiko des ersatzlosen Schutzverlusts aus EU-Marken bleibt hoch

ERNICKE Patent- und Rechtsanwälte setzt sich dafür ein, dass den Inhabern von EU-Marken auch bei Scheitern der Austrittsverhandlungen ein Folgerecht bereitgestellt wird. Hierfür wird der Kontakt mit dem Vize-Botschafter fortgesetzt. Das Folgerecht könnte beispielsweise durch ein sogenanntes Drittstaaten-Abkommen nach dem Brexit erzeugt werden. Wie es aussehen könnte, ist weiterhin unklar. Die Experten bei ERNICKE halten es inzwischen für unwahrscheinlich, dass Inhaber von EU-Marken automatisch ein Folgerecht erhalten. Zur Sicherung der Markenrechte sollten Unternehmer also weiterhin die Anmeldung einer neuen UK-Marke oder IR-Marke in Betracht ziehen.

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