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MLB beantragt Planinsolvenz
IG BCE Industriegewerkschaft Bergbau, Chemie, Energie

MLB beantragt Planinsolvenz

Im Gegensatz zu einer herkömmlichen Insolvenz behält die MLB die Eigenverwaltung. Foto: Thorben Wengert / pixelio.de
Im Gegensatz zu einer herkömmlichen Insolvenz behält die MLB die Eigenverwaltung. Foto: Thorben Wengert / pixelio.de

Am 19. Februar 2015 hat die MLB Industrial Service GmbH aus Bobingen ein Schutzschirmverfahren beantragt. Die MLB kann hierbei das Unternehmen in Eigenverwaltung weiterführen.

von Rebecca Weingarten, Online-Redaktion

Die MLB Industrial Service GmbH aus Bobingen hat nach eigenen Angaben am 19. Februar 2015 beim Amtsgericht Augsburg die Eröffnung eines Schutzschirmverfahrens in Eigenverwaltung beantragt. MLB ist seit 1952 am Standort Bobingen vertreten.

92 Beschäftigte bei MLB von Planinsolvenz betroffen

Am 20. Februar 2015 wurden die 92 Beschäftigten von der Geschäftsführung über das weitere Verfahren informiert. Bei dieser Gelegenheit werden auch die handelnden Personen im Verfahren vorgestellt. Unter anderem wird Rechtsanwalt Thomas Karg aus Memmingen auftreten. Er wurde vom Amtsgericht Augsburg als Sachwalter bestellt. 

MLB: Planinsolvenz konnte nicht verhindert werden

Die Augsburger IG BCE Bezirksleitung und der MLB Betriebsrat wurden rechtzeitig und in Grundzügen über das Vorhaben informiert. Eine Abwendung des Verfahrensantrags wurde von Seiten der Arbeitnehmervertretungen versucht. Dies konnte jedoch nicht erreicht werden. Der Betriebsrat der MLB Industrial Service GmbH hat zur Unterstützung den renommierten Insolvenzanwalt Wilhelm Bichlmeier mandatiert.

MLB-Beschäftigte: Sanierungsverträge unwirksam

In den kommenden Tagen werden die Arbeitnehmervertretungen ausführlich die Ausgangslage sondieren und in Verhandlungen mit der Geschäftsführung treten. Die noch Ende 2013 vereinbarten Sanierungstarifverträge werden mit dem Tag der Antragsstellung unwirksam. Dies hat zur Folge hat, dass die Beschäftigten ab heute wieder vollen Anspruch auf die Tarifverträge der chemischen Industrie haben. Ziel beider Seiten wird es dabei sein, möglichst alle Arbeitsplätze zu guten Arbeitsbedingungen zu erhalten.

IG BCE berief Sondersitzung ein

Vergangene Woche gab es hierzu auf Einladung der IG BCE bereits eine Sondersitzung. Hier hielten die Betriebsratsvorsitzenden der Industrieparkfirmen Trevira, Johns Manville, Perlon Nextrusion Monofil, MLB Industrial Service und ABB abService eine Lagebesprechung ab. Bei dieser Gelegenheit wurde auch der Leiter der Industrieparkgesellschaft IWB zu den aktuellen Sachverhalten befragt.

Schutzschirmverfahren versus herkömmliche Insolvenz

Das Schutzschirmverfahren kann von Unternehmen nur unter bestimmten Bedingungen in Anspruch genommen werden. Zunächst muss es frühzeitig beantragt werden. Außerdem muss das Unternehmen das beantragte Verfahren begründen können. So ist die Liquidität ein wichtiges Hauptkriterium. Zusätzlich muss eine grundsätzliche Aussicht auf erfolgreiche Sanierung gegeben sein. Gegenüber herkömmlichen Insolvenzverfahren gibt es beim Schutzschirmverfahren einen wichtigen Unterschied: Der Sachverwalter kann vom Unternehmen frei gewählt werden. Das Gericht darf diesen nur aus bestimmten Gründen ablehnen. Das Schutzschirmverfahren endet in zwei Fällen: Entweder, es wurde ein Insolvenzplan fristgerecht vorgelegt. Im zweiten Fall wird das Insolvenzverfahren eingestellt, weil sich das Unternehmen wirtschaftlich erholt hat.

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