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Seit dem 1. Mai gelten für das deutsche Baugewerbe wieder neue Tarifverträge. In zwei Schritten wurden Lohnerhöhungen von mehr als fünf Prozent erzielt. Die Arbeitnehmer-Vertretungen zeigen sich zufrieden. Währenddessen bricht in den Personal-Abteilungen von Baufirmen das Abrechnungs-Chaos aus. Denn auch hier sind detaillierte Ausnahmen und Sonderfälle für die Lohn- und Gehaltsabrechnung enthalten. Bei fehlerhaften Beträgen steht der Arbeitgeber in der Nachweispflicht. Das soll vermieden werden. Deshalb lasten immer mehr Baufirmen ihre Lohnabrechnungen aus. Somit kann das Büropersonal entlastet werden.
Komplizierte Tarifverträge
In der Baubranche sind Tarifverträge kompliziert, unübersichtlich und uneinheitlich geregelt. So ist das kaum in einer anderen Branche der Fall. Hier wird beispielsweise zwischen Mindestlohn 1 und Mindestlohn 2 unterschieden. Auch Winter- und Zuschuss-Wintergeld sind gesetzlich strikt zu trennen. Ferner gibt es eigene Regelungen für das Betonstein-Gewerbe. Dazu kommen unzählige Bestimmungen, die nur für die einzelnen Bundesländer gelten.
Entlastung der KMUs
„Politiker haben Versprochen die Gesetzt zu vereinfachen. Trotzdem wird das Erstellen einer fehlerfreien Lohnabrechnung für einzelne Betriebe immer schwieriger“, sagt Werner Warweg. Er ist Geschäftsführer der KDV Kanne Datenverarbeitung GmbH. Das EDV-Dienstleistungsunternehmen hat sich auf den Kernbereich Lohnabrechnung spezialisiert. Es zählt viele Baufirmen zu seinen Kunden. Durch Auslagern dieses Teilbereichs können gerade kleine und mittelständische Betriebe entlastet werden.
Forderungen sind schwer zu erfüllen
Die Holl Bau GmbH hat seit zwei Jahren ihre Lohnbuchhaltung ausgelagert. „Vor allem die Berechnung des Saison-Kurzarbeitergeldes ist bis ins kleinste Detail geplant. Alles ist extrem kompliziert geregelt“, sagt Florian Holl, der Geschäftsführer. Dadurch sei es schwierig geworden, die Forderungen des Gesetzgebers korrekt zu erfüllen.
Zeit für die Hauptaufgaben
Das Auslagern der Lohnabrechnung bringt Holl zufolge daher einige Vorteile mit sich. So spart die zuständige Büroangestellte des 20 Mitarbeiter starken Betriebes seitdem etwa zehn Arbeitsstunden im Monat ein. Diese können nun für die eigentlichen Aufgaben der Firma in Anspruch genommen werden.
Fehlerfreie Abrechnungen
Zudem nehmen die Mitarbeiter spezialisierter Lohnabrechnungs-Firmen regelmäßig an Schulungs-Maßnahmen teil. Auf diese Weise informieren sie sich über Änderungen im Sektor Baulohn und können die Software entsprechend abändern. „Ein EDV-Dienstleister, der sich auf den Bereich Lohn und Gehalt spezialisiert hat, ist immer auf dem aktuellsten Stand der Gesetzeslage. So können wir sicher sein, dass unsere Abrechnungen fehlerfrei sind“, erklärt Holl. Denn im Falle von Beanstandungen müssen Rückrechnungen durchgeführt werden. Das bedeutet zusätzlichen Zeitaufwand. Der Arbeitgeber steht dann in der Pflicht, den Nachweis der korrekten Abrechnung zu erbringen.
Outsourcing als Lösung für KMUs
Die KDV Kanne Datenverarbeitung GmbH übernimmt die administrative Verwaltung der Abrechnung. Zudem bereitet das Unternehmen ihre Kunden auf Betriebsprüfungen vor. Sie stellt dafür die Räumlichkeiten zur Verfügung. Sie richtet für den Prüfer einen Zugriff auf die entsprechende Datenbank ein. Auf diese Weise wird die Personalabteilung zusätzlich entlastet. Zudem werden alle erforderlichen Nachweise, Meldungen und Bescheinigungen fristgerecht an die entsprechenden Stellen weitergeleitet.