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Seit dem 1. Januar 2011 gibt es im Landkreis Augsburg eine neue Förder-Richtlinie für Projekte, Maßnahmen und Angebote im Bereich der Senioren-Arbeit. Für diese neue Förderung sollen Fördermittel in Höhe von 25.000 Euro zur Verfügung gestellt werden. Das hat der Kreistag hat nun beschlossen.
Ziel der Projekt-Förderung
Im Rahmen der neuen Richtlinie werden Projekte, Maßnahmen und Angebote gefördert, die dazu beitragen, die Lebens-Bedingungen und Lebens-Qualität älterer Menschen zu verbessern. Auch hilfe- oder pflegebedürftige Menschen im Landkreis Augsburg sollen besser unterstützt werden. Dazu gehören Projekte, Maßnahmen und Angebote, die die wohnortnahe häusliche Betreuung und Versorgung stärken oder sichern. Ein Beispiel für eine solche Maßnahme ist der bedarfsgerechte Auf- und Ausbau niedrigschwelliger oder innovativer Beratungs-Angebote. Auch die Betreuungs-, Hilfs- und Wohn-Angebote sollen verbessert werden.
Weiterbildung und ehrenamtliches Engagement
Daneben werden Projekte, Maßnahmen und Angebote gefördert, die dazu dienen, die Qualität der Pflege und Versorgung zu verbessern. Das können beispielsweise Qualifizierungs- und Fortbildungs-Maßnahmen zur fachlichen Weiterentwicklung von Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sein. Auch zählen dazu Angebote für Menschen mit besonderen Anforderungen. Gefördert werden außerdem Projekte, Maßnahmen und Angebote, die das bürgerschaftliche Engagement stärken, beispielsweise indem ehrenamtliche Helferinnen und Helfer eingesetzt werden.
Antrag auf Projekt-Förderung
Einen Antrag auf Projekt-Förderung können grundsätzlich alle Träger, Dienstleister und sonstige Organisationen stellen, die ihre Leistungen im Landkreis Augsburg erbringen. Für Projekte, Maßnahmen und Angebote, die im Jahr 2011 gefördert werden sollen, gibt es einen Anmelde-Schluss. Die Förderung muss bis spätestens 31. Oktober 2011 schriftlich beim Sachgebiet Soziales Betreuungswesen und Senioren-Fragen beantragt werden. Über Art und Höhe der Förderung entscheidet der Beirat für Soziales und Senioren-Fragen.
Die kompletten Richtlinien können im Internet unter www.landkreis-augsburg.de (Abteilung 4.2 Soziales und Senioren, Soziales Betreuungs-Wesen und Senioren-Fragen) abgerufen werden.