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Kommdirekt: Diese Veränderungen bringt die DSGVO
Entscheidertag SPEZIAL

Kommdirekt: Diese Veränderungen bringt die DSGVO

Bernd Arnhold und Gerhard Smischek auf dem Entscheidertag bei Kommdirekt. Foto: Isabell Walter/B4B WIRTSCHAFTSLEBEN SCHWABEN
Bernd Arnhold und Gerhard Smischek auf dem Entscheidertag bei Kommdirekt. Foto: Isabell Walter/B4B WIRTSCHAFTSLEBEN SCHWABEN

Am 25. Mai ist der Stichtag für die neue DSGVO (Datenschutz-Grundverordnung). Unvorbereitete Unternehmen könnten die Regelungen hart treffen. Um genau dies zu verhindern, hat der Augsburger Digitalmarketing-Spezialist zum Entscheidertag SPEZIAL eingeladen.

„Die bisherigen Datenschutz-Regelungen werden zum 25. Mai deutlich verschärft. Darauf müssen wir uns vorbereiten. Aber es hat auch einen ganz einfachen Grund, weshalb das neue Gesetz absolut notwendig ist: die heutigen Möglichkeiten im digitalen Bereich. Dafür müssen neue Schutzmechanismen her und diese Themen müssen wir auf dem Schirm haben“, erklärte Bernd Arnhold, Geschäftsführer Kommdirekt GmbH. Als Beispiel führte Dipl.-Ing. Gerhard Smischek, Datenschützer und DSGVO-Experte, einfache App-Anwendungen auf Smartphones an. So könne es durchaus passieren, dass eine App auch Hintergrund-Geräusche aufnimmt und diese weiterverwertet – beispielsweise für nutzerangepasste Werbung. „Ein simples Beispiel: Wird im Hintergrund ein bellender Hund erfasst, ist es möglich, dass Sie kurz darauf Werbung für Hundefutter angezeigt bekommen“, fasst Smischek zusammen.

Neue DSGVO umfasst rund 400 Paragraphen

„Mit den neuen Regelungen wird es künftig nicht mehr so einfach sein, rechtskonform personenbezogene Daten zu erfassen und zu speichern. Die Komplexität des Gesetzes hat zugenommen und damit haben sich auch die Anforderungen deutlich erhöht. Bislang hat das Gesetz zum Datenschutz 50 Paragraphen umfasst. Mit der neuen DSGVO sind es etwa 400 Paragraphen. Außerdem werden die Strafen bei Missachtung der DSGVO verschärft. Wird ein Verstoß gegen das neue Gesetz aufgedeckt, muss der Verantwortliche mit einer Geldstrafe in Höhe von bis zu vier Prozent vom weltweiten Jahresumsatz oder bis zu 20 Millionen Euro rechnen“, erklärte Smischek.

Rund 35 Gäste folgten der Einladung von Kommdirekt in den Augsburger Martini Park. Thema des Entscheidertags war die neue DSGVO (Datenschutz-Grundverordnung), die mit dem 25. Mai in Kraft treten wird.

Fotos: Isabell Walter/B4B WIRTSCHAFTSLEBEN SCHWABEN

„Wir stecken aktuell mitten im Analyseprozess“

Auch Kommdirekt selbst bereitet sich auf die neue DSGVO vor. „Wir stecken aktuell mitten im Analyseprozess der gespeicherten Daten. Hier wollen wir ganz gezielt die personenbezogenen Daten herausfiltern. Eine eigene Task-Force bereinigt diesen Datenbestand dann. Wir haben uns das ehrgeizige Ziel gesetzt, bis zum Inkrafttreten des neuen Gesetzes, die wichtigsten Punkte anzugehen“, so Arnhold.

Übersetzungsfehler in der deutschen DSGVO

Smischek ist sich derweil sicher, dass sich nicht alle Betroffenen über die Brisanz des Themas im Klaren sind. Grund dafür seien unter anderem Übersetzungsfehler in der DSGVO. „Das Gesetz wurde im Englischen verabschiedet und entsprechend in die anderen Sprachen übersetzt – ins Deutsche allerdings nicht ganz korrekt. So ist hier im Groben die Rede davon, dass nur Unternehmen, deren Kernaufgabe die Arbeit mit personenbezogenen Daten ist, einen Datenschutzbeauftragten ernennen müssen. Tatsächlich steht aber im Original, dass Unternehmen, bei denen die Arbeit mit personenbezogenen Daten Teil der Kernaufgaben ist, einen solchen Beauftragten ernennen müssen. Ein feiner aber wichtiger Unterschied“, erklärte Smischek.

„Ein Arzt würde beispielsweise nicht sagen, dass seine Hauptaufgabe die Arbeit mit personenbezogenen Daten sei. Primär kümmert er sich um die medizinische Versorgung seiner Patienten. Die Arbeit mit den Daten ist damit zwar Teil der Kernaufgaben, aber nicht der Hauptfokus. Vielen ist deshalb nicht klar, inwieweit sie von der neuen DSGVO betroffen sind“, so Smischek weiter.

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