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Interfraktioneller Vertrag für die Stadtratsperiode 2014 - 2020: Das Ergebnis der Kommunalwahl 2014 in Augsburg ergibt den Auftrag der Wählerinnen und Wähler für eine gemeinsame Politik der beiden größten Parteien CSU und SPD. Beide Parteien unterzeichneten kürzlich den Koalitionsvertrag, in welchem sie vereinbarten, bestimmte Zielaufgaben anzugehen. Die nachfolgend ausgeführten Punkte sind die festgelegten Inhalte zwischen der CSU-Fraktion, der SPD-Fraktion und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen.
Wertach/ Lech: Wertach Vital soll fortgeführt und abgeschlossen werden, Licca Liber: Fortführung des Prozesses und Einstieg in Umsetzung. Trinkwasserschutz hat absoluten Vorrang. Kein zusätzliches großes Wasserkraftwerk am Lech.
Stadtentwicklung: Das Organisationsamt wird mit der Erstellung einer Organisationsstruktur für die Umsetzung des Stadtentwicklungskonzeptes beauftragt. Über die Vorlage des Organisationsamtes, die sich insbesondere mit der Verortung des Stadtentwicklungsprozesses, den materiellen, organisatorischen und personellen Ressourcen zu befassen hat, wird anschließend mit dem Ziel befunden, den Prozess zur Erstellung eines Stadtentwicklungskonzeptes voranzubringen.
Parken: Im Innenstadtbereich wird die Parkverbotszeit von 8 auf 9.30 Uhr verkürzt. Die Parkzeit im Bereich der Semmeltaste wird auf 30 Minuten erweitert. Erstellung einer Angebotsplanung für ein nicht in städtischer Hand zu errichtendes und zu betreibendes Parkhaus im Bereich Innenstadt/Ost z.B. im Bereich Magesberg/Schmiedberg.
Straßenbahnlinien 1 a und 3 (Königsbrunn): Die Realisierung dieser Strecken ist erstrebenswert, unter dem Vorbehalt der Finanzierbarkeit. Gegenüber der Stadt Königsbrunn und/ oder dem Landkreis Augsburg wird auf eine angemessene Betriebskostenbeteiligung hingewirkt.
Städtische Bäder: Es besteht das Ziel, die städtischen Bäder in die Sanierungsverantwortung, den Unterhalt und den Betrieb bei den Stadtwerken Augsburg zu überführen. Dies bildet weder Anlass, noch Grundlage für Preiserhöhungen. Etwaige Preiserhöhungen aus anderen Gründen bedürfen der Abstimmung mit der Stadt (Befassung städtischer Gremien). Der Bäder-Masterplan ist fortzuführen. Die Schließung von Bädern ist nicht beabsichtigt.
Wohnbaulandausweisung: Die Ausweisung weiterer Wohnbauflächen ist erstrebenswert. Für die Ortslage Bergheim soll das ergebnisoffene Verfahren für die Baulandentwicklung weitergeführt werden. Im Bereich Radegundis sollen bislang baulich (unter anderem gewerblich) genutzte Grundstücke zu Wohnnutzungsflächen entwickelt werden. Bestehende Quartiere sollen auf Nachverdichtungsmöglichkeiten überprüft werden, insbesondere bei typischen Siedlerstrukturen.
Amt für Kinder, Jugend und Familie (AKJF): Die örtliche Zersplitterung des AKJF ist für die Mitarbeiter wie für die Bürger von Nachteil. Ziel ist es daher, die gesamtstädtisch ausgerichteten Einheiten sowie den Sozialdienst Mitte (derzeit auch Prinzregentenstraße) in einer innerstädtischen Einheit zusammen zu führen zu einem „Haus der Familie“, gegebenenfalls auch zusammen mit freien Trägern.
Kresslesmühle: Die künftige Nutzung der Kresslesmühle ist mit einer Zielsetzung Interkultur, Integration, Haus der Beiräte denkbar. Eine Entwicklung in diese Richtung setzt voraus, dass Kabarett andernorts möglich ist; auch eine Aufrechterhaltung des Kabaretts bei Umsetzung obengenannter Zielrichtung ist nicht ausgeschlossen.
Arbeit des Medien- und Kommunikationsamtes: Über die Arbeit des Medien- und Kommunikationsamtes wird regelmäßig in den Referentenrunden berichtet, darüber hinaus werden die Fraktionsvorsitzenden für beabsichtigte wesentliche Entscheidungen unterrichtet.
Innenstadt: Das Konzept zur Innenstadtbegrünung soll konsequent umgesetzt werden. Die tatsächlichen Voraussetzungen für die Beschaffung und Einlagerung von Pflanzen sind zu schaffen.
Augustaarkaden: Die Modernisierung der Augustaarkaden wird begrüßt und positiv begleitet. Der Errichtung von Parkplätzen innerhalb des Grundstücks wird zugestimmt, allerdings nicht in Form einer öffentlichen Parkgarage sondern als Mieter-, Nutzer- und Quartiersgarage. Die Belange des Naturmuseums sind zu sichern.
Ladehöfe: Die Weiterentwicklung der Ladehöfe wird gewünscht. Hierbei ist für die Inneren und Mittleren Ladehöfe sowohl die teilweise Nutzung als Busbahnhof denkbar als auch eine Büro- und Wohnnutzung. Die Ladehofstraße wird als notwendige, durchgängige innerstädtische Erschließung gesehen und begrüßt.
Personalentwicklungskonzept: Es wird ein Personalentwicklungskonzept erstellt, insbesondere im Hinblick auf die demografische Entwicklung, auf Qualifikation sowie Aus- und Fortbildung und unter besonderer Berücksichtigung des Ausbildungsbedarfs für nichttechnische Berufe.
Decathlon: Es wird versucht, für Decathlon eine Innenstadtlage aufzuzeigen und entsprechend zu verhandeln. Falls dies scheitert, wird das Verfahren für den bislang mehrheitlich in Aussicht genommenen Standort in Lechhausen fortgeführt und das Projekt nach positivem Verfahrensabschluss umgesetzt. Für diesen Standort besteht kein Koalitions- und/ oder Fraktionszwang. Die wechselseitigen Positionen werden repektiert.
Verhandlungsmanagement: Für städtische beziehungsweise stadtnahe Veranstaltungen (zum Beispiel Plärrerumzug, gegebenenfalls Fasching, Public Viewing, etc.)ist eine geeignete Organisationsform zu schaffen. Vorstellbar ist entweder die Gründung einer eigenständigen Gesellschaft oder die Zuordnung beim Amt für Marktwesen und Verbraucherschutz. Ziel ist eine schlüssige Verortung der Veranstaltereigenschaft, die klare Zuordnung von haft- und versicherungsrechtlichen Fragen sowie die Absicherung der Finanzierung beziehungsweise von Zuschüssen.
Post SV/ Wasenmeisterweg: Grundsätzlich wird der Entwicklung einer Sportfläche für den Post SV am Wasenmeisterweg zugestimmt. Voraussetzung ist, dass das noch abzustimmende inhaltliche Konzept in Bezug auf sonstige Vereine „rücksichtsvoll“ ist, in diesem Zusammenhang auch eine Bedarfsplausibilisierung erfolgt und die planungsrechtlichen Herausforderungen (zum Beispiel naturschutzfachliche Vereinbarkeit) zufriedenstellend gelöst werden.
Bayerisches Asphaltmischwerk: Mit Rücksicht auf vergleichbare Nachbareinwendungen wird von der Entwicklung eines möglichen Alternativstandortes in der Nachbarschaft zur Müllverbrennungsanlage Abstand genommen.
Asylbewerberunterkünfte: Die Bereitstellung von Unterkünften soll weiterhin staatliche Aufgabe bleiben. Übereinstimmend wird die Auffassung vertreten, dass die Unterkunft „Calmbergstraße“ wegen unzulänglicher Zustände geschlossen werden soll. Weitere Standorte für Asylbewerberunterkünfte kleinerer Größenordnung werden aktiv sondiert. Eigene Projektentwicklungen (zum Beispiel über WBG/ AGS) sind nicht ausgeschlossen und unterliegen dem Vorbehalt der Finanzierbarkeit.
Umweltbildungszentrum: Die Realisierung eines Umweltbildungszentrums ist erstrebenswert und soll unter dem Vorbehalt der Finanzierbarkeit verfolgt werden.
Fünffingerlesturm: Ein weiterer Vollzug der Baumaßnahme wird nicht angestrebt, weitere Voraussetzungen hierfür werden nicht geschaffen. Der etwaige Rückbau der Treppe hängt von der Erzielung eines Einvernehmens mit der Alt-Augsburg-Gesellschaft ab. Dieses wird unter der Voraussetzung wirtschaftlich vertretbarer Gestaltungen angestrebt.
Maxfest/ Innenstadt: Ein „Maxfest“ soll es auch künftig grundsätzlich (Abhängigkeit von Baustellenbereichen und Straßenbahnlinien) wieder geben, allerdings in geänderter Form (insbesondere wegen sicherheitsrelevanter Aspekte), zum Beispiel als Innenstadt- und „Inselfest“ in weitläufigerer räumlicher Erstreckung.
Parkhaus Kongress am Park: Die Projektentwicklung für ein eigenes Parkhaus am Kongress am Park (TG-Projekt östlich der Kongresshalle) wird weiterbetrieben. Parallel dazu wird weiterhin sondiert, ob und inwieweit und gegebenenfalls bis zu welchem Zeitpunkt die Sanierung und Verfügbarkeit des bestehenden Parkhauses zusammen mit den (derzeit zerstrittenen) Eigentümern bewerkstelligt werden kann. Sollte eine Wiederverfügbarmachung des Parkhauses im Zeitpunkt der Entscheidungsreife der Projektentwicklung für das TG-Bauvorhaben nicht vorliegen, soll letzteres tatsächlich realisiert werden.
Entwicklung Gewerbegrundstücke: Zielsetzung: Ausweisung weiterer Gewerbegebiete.
Kanugelände: Instandhaltung/ Weiterentwicklung zur weiteren Gewährleistung des nationalen und internationalen Status erstrebenswert, vorbehaltlich der Finanzierbarkeit.
Sanierung von Verwaltungsgebäuden: Ziel: Kontinuierliche Weiterführung von Sanierungsmaßnahmen, insbesondere mit der Zielsetzung von Energieeinsparungen. Die Durchführung notwendiger Sanierungsmaßnahmen am Rathaus (Fassaden/ Fenster) und Schaffung zeitgemäßer Voraussetzungen für den Sitzungsdienst von Gremien haben ausdrücklich Vorrang und sind ehestmöglich umzusetzen.
Grottenau/ Leopold-Mozart-Zentrum: Umsetzung LMZ in der Grottenau gemäß Beschlusslage.
Präventive soziale und bildungspolitische Maßnahmen: Ziel: Gewährleistung von Mittelbereitstellung im angemessenen Umfang und Umwandlung von freiwilligen Zuschüssen in (befristete) Vertragskonstellationen, soweit sachlich begründet.
Vergabewesen: Ziel: Gewährleistung von Tariftreue und (soweit wirtschaftlich vertretbar und rechtlich möglich)regionale Vergabe.
Kleingärten: Ziel: 100 zusätzliche Kleingärten im Stadtverband.
Aufenthaltsqualität/ Sitzbänke: Ziel: Die Aufenthaltsqualität für die Menschen soll insbesondere auch in den Stadtteilen weiter verbessert werden. Unter anderem sollen hierzu im gesamten Stadtgebiet weitere Sitzbänke aufgestellt werden. Hierbei sind konfliktvermeidende nachbarliche Rücksichtnahme, Investitions- und Unterhaltsaufwand zu berücksichtigen und vorab zu klären. Die Verwaltung soll hierzu ein gesamtstädtisches Konzept erstellen.
Armutsprävention und Bekämpfung: Es besteht das Ziel im angemessenen Umfang Mittel für Prävention und Bekämpfung von Armut bereit zu stellen und freiwillige Zuschüsse in (befristete) vertragliche Gestaltungen zu überführen.
Mehrgenerationentreffs: Mehrgenerationentreffs sollen erhalten und in ihrer Bedeutung verstetigt werden. Hierzu sollen die bestehenden Einrichtungen evaluiert werden, damit daran anknüpfend eine (gegebenenfalls differenzierte) Modifizierung beziehungsweise Weiterentwicklung erfolgen kann. Auf eine weitere Förderung durch Bund/ Land wird hingewirkt.
Brechthaus: Ziel: Das Brechthaus soll inhaltlich fortentwickelt werden. Eine weitere Verpflichtung des Brechtfestival-Leiters um drei Jahre wird angestrebt.
Ausländeramt: Die weitere Entwicklung zu einer Willkommensbehörde wird begrüßt.
Ehrenamtliches Engagement: Ziel: Einführung eines Zeitkontos als Grundlage für Anerkennung und „Gegenleistung“, zunächst für den niederschwelligen Bereich mit vorwiegend sozialem Charakter.
Bürgerbüros: In Hochzoll und Göggingen sollen weitere Büros an jeweils geeigneten Standorten eingerichtet werden. Organisatorisch und personell soll dies vergleichbar dem Bürgerbüro Kriegshaber gestaltet werden.
Entlastungsstraßen: Die erforderlichen Planungs- und Sicherungsmaßnahmen sowie gegebenenfalls erforderliche bauliche Maßnahmen für die Realisierung der Verkehrsentlastungsstraßen „MAN-Spange“ und „Hauptbahnhof-West“ werden betrieben.
Gewerbesteuer: Der Gewerbesteuerhebesatz soll vorbehaltlich unabdingbarer Notwendigkeit in Falle unvorhersehbar nicht anderweitig ausgleichbarer Haushaltslage unverändert bleiben.
Bezirksausschüsse: Bürgerbeteiligung erfolgt zum Beispiel im Rahmen von förmlichen Beteiligungsverfahren, Work-Shops oder Bürgerinformationsveranstaltungen. Berzirksausschüsse werden nicht eingerichtet.
Interfraktionelle Kooperationsvereinbarung
Theatersanierung „Großes Haus“: Eine sinnvolle Abschnittbildung wird angestrebt. Es erfolgt eine begleitende Überprüfung der erforderlichen und auf Zukunft des Theaters gerichteten Funktionalität („Hearing“).
Wirtschaftsplan Theater: Das Finanzvolumen soll in Abstimmung mit dem Theater begrenzt, eingehalten und durchgesetzt werden. Die Personalhoheit soll bei der Stadt bleiben.
Kulturentwicklungskonzept: In einem moderierten/ integrierten Beteiligungsverfahren unter Einbeziehung der Kulturschaffenden beziehungsweise der kulturellen Netzwerke soll ein Kulturentwicklungskonzept erarbeitet werden. Ziel ist auch eine Erarbeitung transparenter Förderrichtlinien.
Schulsanierungsprogramm: Unter Zugrundelegung eines Masterplans (voraussichtlich 10 Jahre) sollen die Augsburger Schulen saniert und modernisiert werden (Bauordnungsrecht, Energiesanierung und Substanzverbesserung). Dies erfolgt unter besonderer Belastung des städtischen Haushalts für die Eigenfinanzierungsanteile der Stadt.
Kupa West: Die Umsiedelung ins Kreativwerk erfolgt Schritt für Schritt. Es erfolgt die Prüfung eines Teilerhalts anhand von belastbarem Zahlenmaterial. Falls ein Teilerhalt teurer oder rechtlich (Vertrag) nicht möglich sein sollte, erfolgt die vollständige Umsiedelung. Das Gesellschaft- beziehungsweise Organisationskonzept soll in der Gestaltungs- beziehungsweise Entscheidungshoheit der Stadt liegen.
Stadtmarketingprozess Renaissance 2.0: Der Prozess wird als abgeschlossen betrachtet. Die Verwendung der Erkenntnisse hieraus (insbesondere unter Nachhaltigkeitsgesichtspunkten) bleibt unbenommen.
Projekt Augsburg City: Das Projekt wird fortgesetzt. Über beabsichtigte Maßnahmen werden die Fraktionsvorsitzenden informiert.
Altenhilfe: Es erfolgt die Fortsetzung der Restrukturierung (Ersatzneubau Anna-Hintermayr-Stift-Ost, Schließung Servatius-Stift; Nutzungsänderungen Jakobsstift und Wollmarkt). Die Personalhoheit soll künftig bei der Altenhilfe liegen.
Hbf/ Linie 5: Die zügige Projektumsetzung erfolgt verbindlich. Ein etwaiges Bürgerbegehren wird abgelehnt. Die Trasse für die Linie 5 erfolgt gemäß fachlicher Empfehlung, unter Einbeziehung der Erkenntnisse der Work-Shops „GoWest“, bei gegebener Finanzierbarkeit. Bei Gleichwertigkeit mehrerer Varianten hat die Trasse über die Hörbrotstraße Nachrang.
Armutsprävention und –bekämpfung, Sozialticket: Ziel: Armutsprävention, Ursachenbekämpfung, Zielgruppenorientierung, Wahrung Gerechtigkeitsempfinden, arbeitsmarktpolitischer Aspekt (Mobilität), soziale und kulturelle Teilhabe. Beim Sozialticket erfolgt eine Evaluation des Vollzugs der beschlossenen Variante, dann gegebenenfalls eine Modifizierung und Weiterentwicklung unter Vorbehalt der Finanzierbarkeit.
Innenstadtprojekte: Die Realisierung folgender Projekte ist beabsichtigt: Fuggerboulevard, Steingasse, Philippine-Welser-Straße, Karolinenstraße, Maximilianstraße (gegebenenfalls mit Straßenbahnlinie sowie gegebenenfalls mit Wintergasse/ Hallstraße), Stadtmarkt (einschließlich Archivgebäude).
Klinikum: Ziel: Trägerschaft beim Freistaat Bayern unter Mitwirkungsvorbehalt der Stadt Augsburg und des Landkreises Augsburg.
Zoo: Das Projekt Elefantenhaus soll unter Vorbehalt der Finanzierbarkeit umgesetzt werden.
Bäder: Ziel: Übertragung der Aufgaben auf die Stadtwerke (Sanierung, Unterhalt, Betrieb).
Stadtteilenentwicklung: Die Realisierung folgender Projekte ist beabsichtigt: In Hochzoll der 12-Apostel-Platz und das Stadtteilzentrum mit Bürgerbüro. In Lechhausen der Flößerpark und die „Lechhauser Meile“. Das Stadtteilmanagement wird nach Erfordernis in diversen Stadtteilen aufgebaut beziehungsweise gestärkt und die Kommunikation und Kooperation mit Bürgerschaftlichem Engagement und Agendaprozess verbunden.
Berufsschulen: Einer etwaigen Verstaatlichung wird zugestimmt. Vorranging wird auf eine Erhöhung der Lehrpersonalkostenzuschüsse hingewirkt.
Feuerwehrmasterplan: Es erfolgt die Umsetzung des Feuerwehrmasterplans, insbesondere bezüglich der Feuerwehrgerätehäuser Göggingen und Haunstetten.
CFS: Zusätzlich zu bestehenden Beschlusslagen erfolgt die Durchführung der „Restarbeiten“ zur Gewährleistung der Funktionstauglichkeit (Realisierung Grünanlagen, Kreuzungsrückbau „Blaue Kappe“, Anpassungsarbeiten sowie Überdachung und Umkleiden (statt Container) für den Breitensport bei Bahn II).
Haushalt: Bei der Haushaltsaufstellung wirken alle Vertragspartner mit. Den jeweiligen Haushaltsplänen wird zugestimmt (Gesamthausplan). Abweichende Voten zu Einzelpositionen bleiben unberührt. Grundsätzlich erfolgt keine Neuverschuldung, ausgenommen insbesondere Schulsanierungen.
Messe: Die Fortentwicklung der Messe erfolgt gemäß Masterplan. An den Geschäftsführer der Messe ergeht der Auftrag zur Prüfung einer anzustrebenden Umweltzertifizierung.
Klimaschutz/ energetische Sanierung: Die Zielbestimmung für eine energetische Sanierungsrate im städtischen Gebäudebestand wird auf 3 Prozent jährlich erhöht. Auf unterstützende Förderbauprogramme (Land/ Bund) wird hingewirkt.
Fahrradstadt 2020: Es erfolgt eine Konzepterstellung zur Umsetzung des Projekts „Fahrradstadt 2020“ gemäß Beschlusslage. Ziel: Anhebung des Fahrradverkehrs auf mindestens 25 Prozent, Umsetzung der Empfehlungen des in Aussicht genommenen Konzeptes und Bereitstellung ausreichender Haushaltsmittel, um einen nachvollziehbaren beziehungsweise erkennbaren und kontinuierlichen Vollzug zu gewährleisten.
Ökologischer Ausgleich: Konsequente, zeit- und ortsnahe Umsetzung entsprechend Gremienbeschlusslagen und gesetzlichen Bestimmungen. Erwerb von Flächen zum Zwecke ökologischer Ausgleichsverwendung.
Ratsinformationssystem: Es erfolgt die zügige Umsetzung der Beschlusslage zur Einführung des Ratsinformationssystems.
Römisches Museum: Ziel ist die Gewährleistung eines qualitativ verbesserten Römischen Museums. Hinsichtlich des Standortschwerpunktes ist das Ergebnis der gemäß Beschlusslage des Stadtrates zu erstellenden Gesamtkonzeption abzuwarten. Unabhängig davon erfolgt Prüfung (und gegebenenfalls Umsetzung), ob am Pfannenstiel die Flächen gegebenenfalls ganz oder teilweise als öffentliche Parkanlage gestaltet und zugänglich gemacht werden können.
Stadtmauer: Die Instandsetzung und Instandhaltung der Stadtmauer (einschließlich der Grünanlagen) ist im Rahmen der Finanzierbarkeit eine gemeinsame Zielsetzung; die Umsetzung soll im Rahmen einer konkreten Sanierungsplanung abschnittweise erfolgen.
Kostengünstiges Wohnen: Zielvorgabe WBG: 100 Wohnungen Bestandserweiterung jährlich (Neubau oder Zuerwerb). Angebotserweiterung für Wohnraum durch Nahverdichtung (zum Beispiel Siedlungsgebiete oder Umwandlungen Gewerbe/ Wohnen). Soweit möglich, Festsetzung von sozialem Wohnungsbau (3o Prozent) in Bebauungsplänen und Realisierung über öffentlich-rechtliche Verträge. Es gelten folgende Ziele für wohnungspolitische Entscheidungen: Schaffung eines stetig wachsenden Angebots an Wohnraum, Mietpreisexplosionen verhindern, Mieterhöhungsautomatismen verhindern, Eigentumsbildung begünstigen, Anreize für private Investitionstätigkeit schaffen (zum Beispiel auch Genossenschaftsmodelle). Vor diesem Hintergrund erfolgt eine gründliche Prüfung, ob und inwieweit auch regulierende Instrumente (Mietspiegel oder Mietpreisbremse) sich als sinnvoll darstellen können.
Schulhausreinigung: Die Schulhausreinigung soll künftig grundsätzlich durch städtische Mitarbeiter durchgeführt werden. Dabei sind die Ziele der Qualitätssicherung, des Ausschlusses von Lohndumping und der wirtschaftlichen Verhältnismäßigkeit im Vergleich zu externen Lösungen zu berücksichtigen.
Sportstätten: Für die städtischen Sportstätten wird ein Masterplan zur Sanierung erarbeitet, Prioritäten und Umsetzungsschritte festgelegt. Für die Schulsportanlagen und wird ein Masterplan zur Sanierung in Abstimmung mit dem Bildungsreferat erarbeitet sowie ein Konzept zur Öffnung dieser Anlagen für Wohnquartiere. Für die Vereinssportanlagen wird ein Konzept erarbeitet, das eine Abdeckung mit Breitensportanlagen in allen Stadtteilen zum Ziel hat. Beide Konzepte kommen zur schrittweisen Umsetzung.
Stempflesee: Zügige Umsetzung der bestehenden Beschlusslage.
Job-Ticket: Eine zügige Einführung eines Job-Tickets für städtische Mitarbeiter wird angestrebt.