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Kinderzuschlag wird in Schwaben öfter in Anspruch genommen
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Finanzielle Unterstützung

Kinderzuschlag wird in Schwaben öfter in Anspruch genommen

Symbolbild. Mehr Menschen in Bayerisch-Schwaben setzen auf den Kinderzuschlag. Foto: Claudia Hautumm_pixelio.de

Mit dem Kinderzuschlag sorgt die Familienkasse dafür, dass einkommensschwache Familien finanziell unterstützt werden, um eine Abhängigkeit von Leistungen der Grundsicherung zu verhindern. Genaueres über die Voraussetzungen für die Inanspruchnahme der Leistung und über weitere Unterstützungsmöglichkeiten für einkommensschwache Familien.

Mit dem Starke-Familien-Gesetz hat die Bundesregierung seit Juli 2019 neue Rahmenbedingungen geschaffen, um Familien besser unterstützen zu können. Die Familienkasse Bayern Süd zieht nun eine positive Zwischenbilanz. Die Fallzahlen haben sich verfünffacht.


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 Lage für Alleinerziehende hat sich verbessert

Der Kinderzuschlag ist eine Leistung für Familien mit kleinen und auch mittleren Einkommen, er wirkt wie ein Zuschlag zum Kindergeld. Den Kinderzuschlag können Eltern bekommen, wenn sie genug Einkommen für sich selbst haben, aber nicht genug, um für den gesamten Bedarf der Familie aufzukommen. Vor allem für Alleinerziehende haben sich die gesetzlichen Regelungen verbessert.


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 Die konkreten Voraussetzungen

„Wer brutto mindestens 900 Euro (Elternpaare) oder 600 Euro (Alleinerziehende) verdient, keine Regelleistung vom Jobcenter bezieht und die weiteren gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt, kann monatlich bis zu 209 Euro Kinderzuschlag für jedes Kind erhalten“, informiert Thomas Braun, Regionaler Leiter der Familienkasse Bayern Süd. Zusammen mit dem Kindergeld bekommt dann eine Familie mit zwei Kindern bis zu 856 Euro monatlich zusätzlich vom Staat. 


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 Das sind die digitalen Beratungsangebote

Digitale Informations- und Beratungsangebote  unterstützen Familien. Der „KiZ-Lotse“ ist eine interaktive Berechnungshilfe, mit der Familien schnell und einfach feststellen können, ob ein Anspruch auf Kinderzuschlag besteht. Über den Digitalen Assistenten („Chat Bot“) können allgemeine Fragen zum Kinderzuschlag beantwortet werden. Für die Klärung individueller Fragen kann von zu Hause eine Videoberatung vereinbart werden.


 Befreiung von den Kosten der Kinderbetreuung

„Auf den Kinderzuschlag sollten einkommensschwache Eltern nicht verzichten, denn damit entfallen auch die Kosten für die Kinderbetreuung vollständig“, erläutert Thomas Braun. Die im Gute-Kita-Gesetz festgeschriebene Befreiung gilt für Eltern, die Kinderzuschlag oder Wohngeld beziehen. Bislang mussten diese vorher einen Einkommensnachweis erbringen und konnten dann auf eine anteilige Kostenübernahme hoffen. Künftig entfallen diese Nachweise und die Kosten werden komplett übernommen. Eine Befreiung von den Kita-Gebühren kann beim örtlichen Jugendamt beantragt werden. Leistungsberechtigte der Grundsicherung mussten auch bisher schon keine Kita-Gebühren zahlen.


 Weitere Möglichkeiten finanzieller Unterstützung

Zusätzlich können Eltern für ihre Kinder neben dem Kinderzuschlag auch Leistungen für Bildung und Teilhabe bei der Stadt- oder Kommunalverwaltung beantragen. Mit diesen Leistungen (zum Beispiel für Klassenfahrten, Fahrten zur Schule, Nachhilfeunterricht und Mittagsverpflegung) können Kinder Angebote in Schule und Freizeit nutzen, wenn Familien sich die Kosten dafür ansonsten nicht leisten könnten.

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