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IHK Schwaben: Lieferkettengesetz schadet Mittelstand
Gesetzentwurf

IHK Schwaben: Lieferkettengesetz schadet Mittelstand

Der IHK-Präsident Dr. Andreas Kopton. Foto: B4B WIRTSCHAFTSLEBEN SCHWABEN
Der IHK-Präsident Dr. Andreas Kopton. Foto: B4B WIRTSCHAFTSLEBEN SCHWABEN

Der Bund möchte diskutiert derzeit einen überarbeiteten Entwurf des Lieferkettengesetzen. Demnach sollen Unternehmen dafür Sorge tragen, dass ihre Zulieferer nicht gegen die Menschenrechte verstoßen. Für die IHK Schwaben ist dieser Plan jedoch zu kurz gedacht. So argumentiert der IHK-Präsident Dr. Andreas Kopton.

Nachdem die EU-Kommission ein neues Lieferkettengesetz vorbereitet, hatte IHK-Präsident Dr. Andreas Kopton einen gemeinschaftlichen Ansatz erwartet. Mit der Lösung, die sich jetzt abzeichnet, zeigte er sich unzufrieden. Er kommentierte: „Hier hat die Bundespolitik die Chance vergeben, von Anfang an eine gesamteuropäische Lösung zu finden. Stattdessen gibt es einen nationalen Alleingang, der deutsche Unternehmen im internationalen Wettbewerb benachteiligt.“

„Die politische Ebene ist gefordert“

Die menschenrechtliche Verantwortung der Wirtschaft steht für Kopton außer Frage, das hat auch die Vollversammlung der IHK Schwaben bestätigt. Er erläuterte hierzu: „Wir als Unternehmer leisten gerne unseren Beitrag. Damit jedoch Staaten weltweit ihrer Verantwortung zum Schutz der Menschenrechte nachkommen, ist an erster Stelle die politische Ebene gefordert.“ Diese sehe er in dem aktuellen Gesetzesentwurf jedoch nicht.

IHK sprach sich bereits 2020 gegen Eckpunktepapier aus

Die neuen Sorgfaltspflichten stellen erhebliche Belastungen für betroffene Unternehmen dar. Andreas Kopton führte hierzu aus: „Das Gesetz schafft nicht nur für die großen Unternehmen einen Mehraufwand, sondern auch für die Zulieferer, an die die Berichtspflichten weitergegeben werden. Damit trifft das Gesetz auch den Mittelstand.“ Außerdem ergänzte der IHK-Präsident: „Gerade in der Corona-Krise kommt das zur Unzeit und widerspricht dem von der Bundesregierung zugesicherten Belastungsmoratorium.“ Die Vollversammlung der IHK Schwaben hatte sich bereits im Juli des vergangenen Jahres gegen das damalige Eckpunktepapier zum Sorgfaltspflichtengesetz ausgesprochen und stattdessen eine praxisgerechte und kooperative Lösung gefordert.

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