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Ab dem 1. Februar 2016 brauchen auch Privatkunden für jede Transaktion ihre IBAN. Für Unternehmen ist das SEPA-Verfahren bereits seit rund zwei Jahren Pflicht. Doch welche Vor- und Nachteile bringt das neue System mit sich?
Erstes Fazit nach zwei Jahren
Vor allem der Handel profitiert von der neuen Regelung, denn Transaktionen ins Ausland sind günstiger und laufen schneller ab. Somit bringt das SEPA-Verfahren auch für schwäbische Unternehmen viele Vorteile. „Die IBAN erleichtert den internationalen Zahlungsverkehr im Europäischen Wirtschaftsraum“, erklärt Nicole Gergen. Früher hatte jedes Land ein eigenes Zahlungssystem. Vor allem für Unternehmen, die viele Transaktionen ins Ausland tätigen, bringt das neue System daher Vorteile mit sich. „Wir haben gute Erfahrungen im gewerblichen Bereich gemacht. Das neue Verfahren ist gut angekommen und wurde sehr positiv aufgenommen. Das SEPA-Verfahren vereinfacht Transaktionen nicht nur, sie werden auch schneller durchgeführt und sind günstiger“, so Nicole Gergen, „für die Kunden ist es zudem komfortabler, da sie nur eine Kontonummer benötigen.“
Umstellung für gewerbliche wie private Kunden eine Herausforderung
Allerdings sind insbesondere heute, wo die IBAN auch für Privatkunden Pflicht wird, auch kritische Stimmen zu hören. „Die Umstellung bedeutete einen großen Aufwand“, gibt Nicole Gergen von der Stadtsparkasse Augsburg zu, „und das, sowohl was die Manpower betrifft, als auch in finanzieller Hinsicht. Allerdings hat man diesen Aufwand nur einmal. Sowohl gewerbliche als auch Privatkunden werden davon lange profitieren.“
Stadtsparkasse Augsburg bereitete Kunden gezielt auf die Umstellung vor
Bereits im Vorfeld hat die Stadtsparkasse Augsburg gegengesteuert, um ihre Kunden auf den heutigen Tag vorzubereiten. So setzte das Finanzinstitut auf Kommunikation und suchte den Kundenkontakt zur Information. Zudem ist sowohl online als auch in den Filialen eine Umstellungshilfe zu finden. Diese rechnet die IBAN aus. Die neue Kontonummer setzt sich übrigens aus 22 Zeichen und Ziffern zusammen. Zur Ländererkennung – für Deutschland DE – kommt eine zweistellige Prüfzahl sowie die bisherige Bankleitzahl und die Kontonummer hinzu. Der BIC ist zwischen acht und elf Stellen lang. Die internationale Bankleitzahl wird allerdings nur für Zahlungen außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums benötigt. Für Inlandsüberweisungen ist der BIC nicht nötig.