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Seit Beginn der Ausbreitung des Corona-Virus haben viele Betriebe – teilweise erstmals – auf das Instrument der Kurzarbeit im Arbeitsverhältnis zurückgegriffen, um die Arbeitsplätze langfristig zu erhalten. Das bedeutet für den Arbeitnehmer eine vorrübergehend gekürzte Arbeitszeit und dementsprechend auch weniger Gehalt. Kurzarbeitergeld kann nur für sozialversicherungspflichtig Beschäftigte und maximal für einen Zeitraum von 12 Monaten bezogen werden. Die Anzahl der Kurzarbeits-Anzeigen bei der Agentur für Arbeit ist innerhalb der Corona-Krise in einem bisher ungekannten Maß gestiegen. Was sich auf lange Sicht positiv auswirken wird, löst in manchen Haushalten jedoch durch das gekürzte Gehalt Existenzängste aus.
Hinzuverdienstmöglichkeiten bis 31. Dezember 2020 erweitert
Der Gesetzgeber hat im Sozialschutzpaket II die Hinzuverdienstmöglichkeiten zum Kurzarbeitergeld gelockert: Vom 1. Mai bis zum 31. Dezember 2020 können Personen, die während des Bezugs von Kurzarbeitergeld eine Nebentätigkeit aufnehmen, bis zur vollen Höhe des bisherigen Nettomonatseinkommens hinzuverdienen – und das, ohne dass dies auf das Kurzarbeitergeld angerechnet wird. Die Neuheit dabei: die Änderung gilt ausnahmslos für alle Branchen und Berufe. Zuvor waren mit dem Sozialschutzpaket I die Hinzuverdienstmöglichkeiten lediglich für Nebenbeschäftigungen in systemrelevanten Berufen und Branchen gelockert worden. Das Gesamteinkommen aus noch gezahltem Arbeitseinkommen, dem Kurzarbeitergeld und dem Hinzuverdienst darf das normale Nettoeinkommen allerdings nicht übersteigen.
Finanzielle Einbußen ausgleichen
Die gelockerten Hinzuverdienstregelungen sollen Betroffenen helfen, während des Kurzarbeitergeldbezuges finanzielle Einbußen, die durch das gekürzte Gehalt entstehen, auszugleichen. Die Nebentätigkeit ist zudem versicherungsfrei zur Arbeitslosenversicherung. An den immer weiter ausgeweiteten Lockerungen lässt sich die Hoffnung erkennen, dass die Krise in Deutschland so gut wie möglich und von möglichst einer großen Mehrheit unbeschädigt und ohne allzu große Einbußen überstanden wird.