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Die Zeitverschiebung könnte so manchem Fußball-Fan bei der WM 2026 einen Strich durch die Rechnung machen. Manche Spiele finden erst spätabends oder mitten in der Nacht statt. Andere frühmorgens. Da kann das leidenschaftliche Verfolgen der Fußballspiele leicht mit den Arbeitszeiten oder der Leistungsfähigkeit kollidieren. Was müssen also Arbeitnehmer und Arbeitgeber vom 11. Juni bis 19. Juli beachten?
Die IHK Schwaben stellt klar, dass auch während Großereignissen wie einer WM die Arbeitnehmer ihre vertraglich vereinbarte Leistung erbringen müssen. „Kein Fußball während der Arbeitszeit – und auch kein Fernbleiben vom Arbeitsplatz nach durchwachten TV-Nächten“, teilt die IHK mit.
Wer sich jetzt denkt: „Kein Problem, dann verfolge ich die Spiele halt während der Arbeit“, der sollte aufpassen. „Wegen der ablenkenden Wirkung ist es auch nicht erlaubt, ohne Erlaubnis am Arbeitsplatz die Spiele per Live-Stream zu schauen“, sagt IHK-Arbeitsrechtsexpertin Anna Rommel. Das gleiche gelte auch für Fußballberichte über das Radio und für Live-Ticker im Internet. Letzteres zudem auch, weil das Internet am Arbeitsplatz oft nicht für private Zwecke genutzt werden darf.
Manche Betriebe organisieren auch ein gemeinsames Fußball-Event für ihre Mitarbeitenden. Dabei müssen die Unternehmen laut IHK das Steuerrecht beachten, da das betriebsinterne Public Viewing als gemeinsame Betriebsveranstaltung gelten kann. „Wenn alle Beschäftigten eingeladen sind und die Teilnehmer hauptsächlich aus Betriebsangehörigen und ihren Begleitpersonen bestehen“, erklärt Simion Berg, Fachmann für Steuerrecht bei der IHK Schwaben. Jährlich sind nur zwei solcher Veranstaltungen steuerfrei.
Dabei gilt pro Arbeitnehmer ein Freibetrag von 110 Euro inklusive Umsatzsteuer für Essen und Getränke. „Solche Aufmerksamkeiten können daher von der Firma steuerfrei gewährt werden“, sagt Berg.
Um Probleme und Interessenskonflikte zu vermeiden, rät die IHK Schwaben den Arbeitgebern, vor Beginn der Fußball-WM zu regeln, wie die Mitarbeitenden Spiele in der Arbeit verfolgen können. „Oder wie die Betriebsabläufe trotz Fußballübertragung aufrechterhalten werden können“, sagt Rommel. Unternehmen, die Prozesse flexibel gestalten können, könnten ihren Mitarbeitenden so etwa über Gleitzeit- und Arbeitszeitkonten ermöglichen, für Spiele frei zu nehmen.
Vorsicht geboten ist mit den Markenrechten zur WM 2026. Die Markenrechte für Logos, Maskottchen und Slogans liegen alle bei der Fifa. Einfach so mit der Fußball-WM auf die eigenen Produkte und Dienstleistungen aufmerksam machen, geht also nicht. „Um nicht in Konflikt mit den zahlreichen Schutzrechten der FIFA zu geraten, haben Unternehmen bei der Vermarktung einige Dinge zu beachten“, sagt Eva Schönmetzler, zuständig für das Thema Wettbewerbsrecht bei der IHK Schwaben. Unternehmen benötigen für die Werbung entsprechende Lizenzen“, so Schönmetzler. „Andernfalls drohen saftige Strafen“, warnt sie.