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Existenzgründer: KfW-Förderung noch bis Juni beantragen
Schule für Unternehmer

Existenzgründer: KfW-Förderung noch bis Juni beantragen

Ende Juni läuft das KfW-Förderprogramm für Existenzgründer aus. Foto: Dieter Schütz  / pixelio.de
Ende Juni läuft das KfW-Förderprogramm für Existenzgründer aus. Foto: Dieter Schütz / pixelio.de

Noch vergibt die KfW (Kreditanstalt für Wiederaufbau) bis zu 3.000 Euro Zuschuss für Gründercoaching. Wer davon profitieren will, muss sich allerdings beeilen. Denn das deutschlandweite Programm läuft Ende Juni aus.

von Rebecca Weingarten, Online-Redaktion

Selbstständig und auf der Suche nach professioneller Unterstützung? Existenzgründer, Unternehmensnachfolger und Jungunternehmer haben nur noch wenige Wochen Zeit, sich bis zu 50 Prozent Zuschuss für ihre Gründungsberatung zu sichern. Die aktuelle Förderperiode für das Gründercoaching der KfW (Kreditanstalt für Wiederaufbau) endet am 30. Juni 2014. Darauf weist die zertifizierte KfW-Beraterin und Inhaberin der Schule für Unternehmer in Augsburg, Gertrud Hansel, hin.

Förderung für Existenzgründer aus Wirtschaft und freien Berufen

„Um Existenzgründern die Finanzierung von Coachingmaßnahmen zu erleichtern und somit ihre Erfolgsaussichten zu erhöhen, können sie bei der KfW einen Zuschuss beantragen“, erklärt Hansel. Gefördert werden Existenzgründer im Bereich der gewerblichen Wirtschaft und der freien Berufe. Sitz und Geschäftsbetrieb müssen in Deutschland liegen. Förderfähig sind Coachings zu wirtschaftlichen, finanziellen und organisatorischen Fragen. Auch Beratungen zur Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit fallen darunter.

Neue Bundesländer: Bis zu 75 Prozent der Kosten werden erstattet

„Existenzgründer bekommen einen Zuschuss zum Honorar eines Unternehmensberaters der KfW-Beraterbörse“, so Hansel. Das Nettohonorar des Beraters darf bis zu 6.000 Euro betragen, das förderfähige Tageshonorar bis zu 800 Euro netto. „In den alten Bundesländern erhalten Jungunternehmer 50 Prozent der förderfähigen Beratungskosten, also bis zu 3.000 Euro. In den neuen Bundesländern sind es sogar 75 Prozent, das heißt bis zu 4.500 Euro Zuschuss“, erläutert die KfW-Beraterin aus Augsburg. Zudem lässt sich das Gründercoaching Deutschland mit anderen Förderprodukten kombinieren. Dazu gehört zum Beispiel der ERP-Gründerkredit StartGeld.

Beginn der Selbstständigkeit darf höchstens fünf Jahre zurückliegen

Um das Programm noch in Anspruch nehmen zu können, muss der Beginn der selbstständigen Tätigkeit bereits erfolgt sein. Darunter fallen die Gründung, Unternehmensübernahme, Gewerbeanmeldung oder der Handelsregistereintrag. Zum Zeitpunkt der Antragstellung darf dieses Datum nicht länger als fünf Jahre zurückliegen. Weitere Informationen und Beratung zum KfW-Gründercoaching erhalten Sie auf der Internetseite der Schule für Unternehmer.

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