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Wer sich bisher schwergetan hat, den Unterschied zwischen Near-, Non- und echten Banken zu verstehen, der bekam in den vergangenen Wochen ein eingängiges Lehrstück präsentiert. Kaum hatte die Tatsache für Schlagzeilen gesorgt, dass einige Kreditinstitute bei bestimmten Kontomodellen nunmehr Gebühren fürs Abheben von Bargeld am Automaten verlangen wollen, erfolgte die multimediale Marketing-Attacke. „Wo können Sie noch kostenlos Geld abheben?“ fragten eine große Einzelhandels- und eine Baumarktkette – und lieferten die Antwort gleich mit: bei ihnen selbst, an der Ladenkasse, beim Bezahlen mit Girokarte.
Der Haken an der Sache fand sich im Kleingedruckten: Für einen Mindestbetrag müsse man einkaufen, um in den Genuss des „kostenlosen“ Abhebens zu kommen. Selbst angesichts schmaler Gewinnspannen im Einzelhandel sowie der anfallenden erhöhten (weil umsatzbezogenen) Transaktions-Gebühren bleibt damit immer etwas in der Kasse hängen. Während durch den Umschlag von Banknoten gleichzeitig der Bargeldbestand und die damit vorhandenen Handling-Kosten schrumpfen. Dazu kommt: Während Banken verpflichtet sind, die Echtheit jedes Scheins zu prüfen und sicherzustellen, den sie an Kunden aushändigen, ist dies im Supermarkt zumindest fraglich.
Nun ist es die eine Seite der Medaille, dass – Erhebungen der Bundesbank zufolge – die Mehrheit der Deutschen nach wie vor vorzieht, Einkäufe in bar zu begleichen. Dass diese Verbraucher nun auf Kartenzahlung umsteigen, um an Bargeld zu kommen: eher unwahrscheinlich. Auf der anderen Seite zeigt weiterhin die „Geiz ist geil“-Fratze ihr hässliches Lächeln. Mit der Beförderung der Kostenlos-ist-gut-Kultur greift die Erosion des Gedankens um sich, dass eine ordentliche Leistung auch ordentlich bezahlt gehört.
Doch das Problem wurzelt tiefer. Wer genauer hinsieht und nachliest, wird – Verursacherprinzip! – über kurz oder lang beim Bundesanstalt für Finanzdienstleistungs-Aufsicht hängenbleiben. Die BaFin ist nach eigenen Worten „für den Schutz der Gesamtheit der Verbraucher im Bereich der Finanzdienstleistungen“ zuständig und nimmt für sich in Anspruch, die Allgemeinheit vor unseriösen Handlungen rund ums Geld zu schützen. Dazu gehört auch ein wachsames Auge auf Banken und Sparkassen, die ihre Risiken nicht ausreichend abdecken.
Weil diese aber nun angesichts der anhaltenden Nullzins-Strategie der EZB mit ihren Rücklagen nicht nur kaum etwas verdienen, sondern dafür sogar Negativzinsen zahlen müssen, hat ihnen die Behörde nahegelegt, ihre Leistungspreise zu aktualisieren. Verkürzt lautete die Botschaft aus Berlin: „Kassiert bei euren Kunden für eure Dienstleistung – jede Dienstleistung. Selbst für solche Selbstverständlichkeiten wie das Abheben am Automaten. Sonst werden wir eure Buchhaltung auf den Kopf und euer Geschäftsmodell in Frage stellen.“
Braucht die BaFin gar nicht. Das erledigen die „Kostenlos!“-Jubler und die Nonbanks mit ihren zwischen Chips, Marmelade und Waschpulver versteckten Umlagen gerade für sie.