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Das ändert sich ab Montag im Augsburger Nahverkehr
Öffentlicher Personalverkehr

Das ändert sich ab Montag im Augsburger Nahverkehr

Symbolbild. Die Stadtwerke Augsburg haben verkündet, dass der Takt der Straßenbahnen wieder erhöht werden soll. Foto: B4B WIRTSCHAFTSLEBEN SCHWABEN
Symbolbild. Die Stadtwerke Augsburg haben verkündet, dass der Takt der Straßenbahnen wieder erhöht werden soll. Foto: B4B WIRTSCHAFTSLEBEN SCHWABEN

Ab Montag, den 27. April, dürfen aufgrund der Corona-Auflagen die ersten Einzelhandelsgeschäfte wieder öffnen. Auch die Schüler der Abschlussklassen sollen wieder zum Unterricht gehen. Deshalb wollen die Stadtwerke Augsburg (swa) den Takt bei den Straßenbahnen an Werktagen tagsüber wieder verdichten. Außerdem ist das Tragen einer Maske ab diesem Zeitpunkt Pflicht.

Der Takt der Straßenbahnen soll in Augsburg wieder verdichtet werden. Das haben die swa kürzlich verkündet. Das heißt, dass die Straßenbahnen von Montag bis Freitag nach Ferienfahrplan im 7,5-Minutentakt fahren. Ab 20:30 Uhr sowie an Sonn- und Feiertagen wird im 30-Minutentakt gefahren. Außerdem gilt ab 27. April eine Maskenpflicht im Nahverkehr. Mund und Nase müssen demnach mit einer Maske oder einem Schal bedeckt sein.

Fahrplan der Straßenbahnen

Wegen der zu erwartenden Zunahme an Fahrgastzahlen verdichten die swa den Straßenbahntakt ab Montag wieder von 15 auf 7,5 Minuten untertags. Nachdem abends und an Sonntagen der öffentliche Personalverkehr (ÖPNV) kaum genutzt wird, fahren die Straßenbahnen und Busse ab 20:30 Uhr sowie an Sonn- und Feiertagen im 30-Minutentakt. Samstags gibt es wie bisher bei den Straßenbahnen und Bussen tagsüber in der Regel einen 15-Minuten-Takt.

Nahverkehr sicherstellen durch gesundes Personal

„Wir wollen einerseits genügend Kapazitäten für unsere Fahrgäste je nach Bedarf zur Verfügung stellen, andererseits unser Fahrpersonal nicht unnötigen Infektionsrisiken aussetzen, wenn kein Bedarf da ist“, erklärt swa-Sprecher Jürgen Fergg. „Damit wir weiterhin den Nahverkehr sicherstellen können, muss auch unser Personal gesund bleiben.“ Die swa wollen, wie bisher, das Fahrgastaufkommen beobachten und gegebenenfalls Verstärkerfahrzeuge einsetzen.

Maskenpflicht in Bus und Bahn

Ab Montag, 27. April, gilt außerdem eine Maskenpflicht für alle Fahrgäste in Bus und Straßenbahn. Diese Maskenpflicht wurde von der Bayerischen Staatsregierung angeordnet, da unter Umständen die Mindestabstände von 1,5 Meter in den Bussen und Straßenbahnen nicht eingehalten werden können. Das Tragen einfacher Masken oder auch eines Schals über Mund und Nase soll dazu beitragen, die Übertragung des Corona-Virus durch Tröpfcheninfektion so weit wie möglich einzuschränken. Über die Taktänderung und die Maskenpflicht werden die Fahrgäste durch Durchsagen in den Fahrzeugen und Text an den elektronischen Haltestellenanzeigen informiert.

Einhaltung der Hygieneregeln

Weiterhin wichtig bleibt die Einhaltung der Hygieneregeln, wie häufiges und gründliches Händewaschen, in die Armbeuge Husten oder Niesen und nach Möglichkeit das Berühren des Gesichts zu vermeiden.

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