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Im Oktober 2020 hatte vor dem Augsburger Landgericht der Prozess gegen sechs Verantwortliche von Busunternehmen aus der Region begonnen. Wegen Corona ist der Prozess im Januar geplatzt. Nun stehen die neuen Verhandlungstermine fest.
Am 11. November 2021 beginnt die Hauptverhandlung gegen zwei der Angeklagten und zwei der beteiligten Unternehmen im sogenannten „Buskartell-Verfahren“ vor der 7. Strafkammer des Landgerichts Augsburg. Fortsetzungstermine sind bestimmt für den 16.11., 23.11., 30.11., 07.12., 21.12.2021, 11.01., 18.01., 01.02., 08.02., 15.02., 22.02., 08.03. und 15.03.2022.
Die Anklage legt den beiden Angeklagten zur Last, als Geschäftsführer für zwei Busunternehmen an wettbewerbsbeschränkenden Absprachen beteiligt gewesen zu sein. Der Auftragswert soll mehr als 60 Millionen Euro betragen haben.
Gegen zuletzt vier weitere Angeklagte, denen unter anderem Beihilfe zu wettbewerbsbeschränkenden Absprachen bei Ausschreibungen zur Last liegt, und drei beteiligte Unternehmen wurde das Verfahren pandemiebedingt aus Gründen des Gesundheitsschutzes und mit Blick auf den Beschleunigungsgrundsatz abgetrennt. Vier der sechs Angeklagten sind älter als 70 und gehören damit zur Risikogruppe. Eine gegen einen entsprechenden Beschluss des Landgerichts gerichtete Beschwerde wurde durch das Oberlandesgericht München als unzulässig zurückgewiesen. Die Abstimmung der Termine für die Hauptverhandlung in jenem abgetrennten Verfahren dauert an, heißt es in einer Pressemitteilung des Landgericht Augsburgs.