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Gerade für Jugendliche sind die Richtlinien im Arbeitsleben sehr streng. Je jünger sie sind, desto schwieriger wird es für Betriebe. Doch diese Fachkräfte werden dringend benötigt. Sie liefern der Wirtschaft wichtige Impulse und sichern die Zukunft. Immer wieder macht jedoch die Bürokratie den Unternehmen einen Strich durch die Rechnung. Ja, die Jugendlichen arbeiten ab 15 oder 16 im Betrieb. Ja, sie zahlen in die Rentenkasse ein. Ja, sie besetzten freie Fach-Stellen. Aber laut den Richtlinien sind sie gleichzeitig zu jung für manche Arbeiten. Diese geißelnden Verbote haben gerade bei der Ausbildung in Handwerksberufen schwere Folgen.
Hier tauchen Begriffe wie „Jugendschutz“ und „Minderjährigkeit“ verstärkt auf. Ganz nach dem Motto „Denkt denn keiner an die Kinder?“ sind die Regeln für Auszubildende so streng geschnürt, dass weder Ihnen noch den Ausbildungs-Betrieben Luft bleibt. Überstunden? Keine Chance. Nachts arbeiten? Indiskutabel. Ausnahmen? Nicht vorgesehen.
Das Jugendarbeitsschutzgesetz beschränkt die Arbeitszeit von Auszubildenden unter 18 Jahren auf maximal 8 Stunden täglich und 40 Stunden wöchentlich. Wenn nichts mehr zu tun ist, können die Jugendlichen heimgehen. Die „verlorene Zeit“ nachzuarbeiten wird aber schwierig ohne Überstunden. Die Folge sind Minusstunden, die der Betrieb bezahlt, in denen der Azubi aber nichts lernt. Oder kurz gesagt: Verluste auf allen Seiten.
Ein typischer Beruf für die nächtlichen Stunden ist das Bäckerhandwerk. Ein Jugendlicher darf zu diesen Zeiten aber nicht arbeiten. Zum Schichtbeginn des Auszubildenden ist der größte Teil jedoch schon erledigt. Was gelernt werden kann, ist nur noch ein kleiner Teil der Arbeit, die er eigentlich später einmal machen möchte. Das erschwert eine ganzheitliche und duale Ausbildung enorm. Brot backen lernt man kaum durchs Rezepte lesen. Es ist ja schließlich gerade die Praxis, die unser Ausbildungs-System von denen vieler Länder unterscheidet, denn: Übung macht den Meister – ein Titel für den das Handwerk mit allen Mitteln kämpft.
Wen schützen diese Regeln also? Den Jugendlichen, der nicht alles lernt, sicher nicht. Den Betrieb, der „tote Zeit“ bezahlt, keinesfalls. Das Ausbildungssystem, dass sich für seine Praxisnähe rühmt, schon gar nicht. Vielleicht hat noch der Bürokrat, der keinen neuen Absatz im entsprechenden Regelwerk verfassen, prüfen und genehmigen lassen muss, etwas davon. Sonst aber niemand. So muss man sagen: Hut ab vor der heimischen Wirtschaft, die es trotz starrer Regeln gebacken kriegt!