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Beschlagnahmung in AZ-Redaktion war rechtswidrig
Mediengruppe Pressedruck

Beschlagnahmung in AZ-Redaktion war rechtswidrig

Das Landgericht Augsburg stärkt der Augsburger Allgemeinen den Rücken. Das Gericht hat einer Beschwerde des Verlags der Augsburger Allgemeinen stattgegeben und die Beschlagnahmung von Nutzer-Daten in der Redaktion der Augsburger Allgemeinen als rechtswidrig eingestuft.

Die Augsburger Allgemeine staunte Ende Januar nicht schlecht, als die Polizei mit einem Durchsuchungs- und Beschlagnahmebeschluss in der Redaktion auftauchte, um die Daten eines Nutzers des Online-Forums zu beschlagnahmen. Grund für die Beschlagnahmung war eine vorangegangene Anzeige, die der Augsburger Ordnungsreferent Volker Ullrich gegen den Nutzer, der unter dem Pseudonym "berndi" schrieb, erstattete, weil er sich beleidigt fühlte. Ullrichs Anwälte und später auch die Polizei verlangten von der Augsburger Allgemeine die Herausgabe der Daten des Nutzers. Die Redaktion weigerte sich aber und so erwirkte die Polizei beim Augsburger Amtsgericht den Durchsuchungs- und Beschlagnahmungsbeschluss.Als die Redaktion gegenüber Ullrichs Anwälten und später auch auf Anfrage der Polizei den Klarnamen des Nutzers nicht herausgab, erwirkte diese beim Augsburger Amtsgericht einen Durchsuchungs- und Beschlagnahmungsbeschluss. Der Redaktion der Augsburger Allgemeine blieb daher nichts anderes übrig, als die Daten von „berndi“ herauszugeben.

Mehr Freiraum für Äußerungen in der Öffentlichkeit

Doch so einfach wollte sich die Presse-Druck- und Verlags-GmbH, in der die Augsburger Allgemeine erscheint, nicht geschlagen geben und hatte gegen den Durchsuchungs- und Beschlagnahmungsbeschluss Beschwerde eingelegt. Als nächsthöhere Instanz befasste sich somit das Augsburger Landgericht mit dem Fall der Augsburger Allgemeine. Und siehe da, das Gericht gab dem Verlag recht: Der Beschluss des Amtsgerichts war demnach rechtswidrig, weil die Äußerungen des Foren-Nutzers nicht strafbar gewesen seien. Der Nutzer habe damals geäußert, dass Ordnungsreferent Dr. Ullrich mit dem Verkaufsverbot alkoholischer Getränke an Tankstellen Recht beuge und Betreiber massiv bedrohe. Diese Aussage stelle für das Landgericht Augsburg "lediglich eine subjektive Bewertung der Haltung des Ordnungsreferenten dar". Auch wenn diese Bewertung in herabwürdigender Form erfolgte, sei nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts bei Äußerungen zu politischen Themen in der Öffentlichkeit der straffreie Bereich im Hinblick auf die Meinungsfreiheit weiter zu fassen als bei Äußerungen in der Privatsphäre.

Der Pressefreiheit keinen Gefallen getan

Auch wenn die Augsburger Allgemeine die Entscheidung des Landgerichts begrüßt, so habe das Landgericht Augsburg mit seiner Entscheidung der Pressefreiheit keinen Gefallen getan. Entgegen der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts vertritt das Landgericht Augsburg die rechtlich überholte Auffassung, dass Durchsuchungen und Beschlagnahmungen in Pressehäusern, die allein das Ziel haben, die Identität von Leserbriefschreibern in Onlineforen einer Tageszeitung auszuforschen, grundsätzlich rechtens seien. Zudem verkennt das Landgericht Augsburg in seiner Beschwerdeentscheidung die Anforderungen, die Gesetz und Rechtsprechung an die Verhältnismäßigkeit derartiger Beschlagnahmungshandlungen richten.

Walter Roller, Chefredakteur der Augsburger Allgemeine: „Die Entscheidung des Landgerichts Augsburg, den Durchsuchungs- und Beschlagnahmungsbeschluss des Amtsgerichts Augsburg für rechtswidrig zu erklären, begrüßen wir außerordentlich. Wir sehen uns in unserer Rechtsauffassung bestätigt, dass es sich bei den vorliegenden Nutzeräußerungen um keine strafbare Beleidigung handelt. Unabhängig von dieser Bewertung der Strafbarkeit sehen wir allerdings mit dem Durchsuchungs- und Beschlagnahmungsbeschluss durchaus die Pressefreiheit tangiert, da nach unserem Rechtsverständnis redaktionell betriebene Foren grundsätzlich presserechtlich geschützt sind. Wir sind daher der Meinung, dass die Beschlagnahmung auch im Falle des erfüllten Tatbestands der Beleidigung rechtswidrig gewesen wäre. Denn Foren-Nutzer dienen Redaktionen heutzutage durchaus auch als Informanten. Es wäre ein fatales Signal, wenn solche Nutzer durch drohende Redaktions-Durchsuchungen und die Beschlagnahmung ihrer Daten eingeschüchtert würden und sich nicht mehr zu Wort melden.“

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