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AVA
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AVA

Der berühmt berüchtigte AVA Prozess ist schon seit längerem vorbei. Zwei Mitarbeitern der Abfallverwertungs-Anlage (AVA) wurden zu Bewährungsstrafen verurteilt, weil sie Nacktfotos vom Mitarbeiterinnen geschossen haben. Einer der beiden Verurteilten legte kurz darauf Einspruch gegen das Urteil ein und scheiterte.

Vor Monaten kam der Skandal in der Augsburger Müllverbrennungsanlage heraus, mitarbeiter sollen Nacktfotos von AVA-Mitarbeiterinnen gemacht haben, B4B SCHWABEN berichtete. Der Prozess endete mit Geld- und Bewährungsstrafen für die Angeklagten. Einer der Angeklagten, ein Betriebsrat der AVA, legte jedoch nach dem Urteil Revision beim Bundesgerichtshof gegen das Urteil ein. Das Ergebnis wird für den AVA Mitarbeiter weniger erfreulich sein, denn laut Berichten der Augsburger Allgemeine scheiterte der Mann mit seinem Antrag und somit wird das Urteil rechtskräftig.

Illegale Machenschaften in der AVA

Es war ein ewiges hin und her im AVA-Prozess. Erst war dem Betriebsrat vorgeworfen worden, dass er zusammen mit zwei weiteren AVA-Beschäftigten der Augsburger Allgemeine Zeitung im Jahr 2006 vertrauliche Informationen und Papiere anonym zugesandt habe. Den Informationen war zu entnehmen, dass die AVA in der Müllverbrennung giftige Filter aus der eigenen Abgasreinigung verbrannt hatte. Das Problem dabei war, dass dies zum damaligen Zeitpunkt noch nicht von der Regierung genehmigt war. Dieser Punkt der Anklage fand im Laufe des Verfahrens jedoch keine Beachtung mehr, berichtete die Augsburger Allgemeine.

Das Urteil gegen den AVA Betriebsrat

Der Betriebsrat hatte nicht so viel Glück wie ein Kollege. Wurden gegen einen Mitarbeiter das Verfahren sogar eingestellt, wurde der Betriebsrat wegen der Weitergabe interner Dokumente an unbefugte Verurteilt, so die Augsburger Allgemeine. Das Ende vom Lied war eine Geldstrafe von 10.500 Euro. Und diese Entscheidung hielt auch der Bundesgerichtshof für angemessen. Die Revision gegen das Urteil wurde laut Augsburger Allgemeine abgelehnt. Das bedeutet für den AVA-Betriebsrat, dass das Urteil nun rechtskräftig ist. Die Zukunft des Betriebsrat ist unsicher, ob er seinen Job weiter ausführen darf oder nicht wird sich zeigen.

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