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Augsburg hebt Maskenpflicht an öffentlichen Plätzen auf
Corona-Lockerung

Augsburg hebt Maskenpflicht an öffentlichen Plätzen auf

In der Augsburger Annastraße gilt künftig keine Maskenpflicht mehr. Foto: B4B WIRTSCHAFTSLEBEN SCHWABEN
In der Augsburger Annastraße gilt künftig keine Maskenpflicht mehr. Foto: B4B WIRTSCHAFTSLEBEN SCHWABEN

Masken müssen an öffentlichen Plätzen in Augsburg ab heute nicht mehr getragen werden. Das verkündete die Stadt jetzt. Aber es gibt Ausnahmen.

Mit Ablauf des 01. Juni 2021 hebt die Stadt Augsburg die Allgemeinverfügung vom 06. März 2021 („Allgemeinverfügung zur weiteren Bekämpfung der Ausbreitung des Coronavirus SARS-CoV-2 in der Stadt Augsburg“) auf. Für die Bürger bedeutet das: Die von der Stadt Augsburg festgelegten Maskenpflichtbereiche unter freien Himmel werden ab sofort, mit Ausnahme des Bereiches des Stadtmarktes, aufgehoben. Lediglich im gesamten Bereich des Augsburger Stadtmarkts bleibt eine Maskenpflicht bestehen, da hier bei hohem Publikumsverkehr die Mindestabstände – ähnlich wie in einem Supermarkt oder auf Wochenmärkten – nicht eingehalten werden können.

Das gilt für den To-Go-Verkauf

Gemäß des aktuellen Stadtratsbeschlusses zum Augsburger Stadtsommer 2021 gibt es eine spezielle Regelung für den To-Go-Verkauf von Getränken. Im Innenstadtbereich wird der Verkauf von To-Go-Getränken demnach zwischen 24:00 Uhr und 6:00 Uhr untersagt. Dies gilt für die Abgabe von offenen alkoholischen Getränken durch Gastronomiebetriebe. Aber auch für Tankstellen, sonstige Verkaufs- und Abgabestellen sowie Lieferdienste innerhalb des definierten Bereichs. Dieser befindet sich zwischen dem Roten Tor und der Klinkertorstraße und zwischen der Schießgraben- und Fuggerstraße, über den Königsplatz bis zum Jakobertor und zur Vogelmauer.

In diesem Bereich gibt es Einschränkungen beim To-Go-Verkauf von alkoholischen Getränken. Foto: Stadt Augsburg
In diesem Bereich gibt es Einschränkungen beim To-Go-Verkauf von alkoholischen Getränken. Foto: Stadt Augsburg

Hier gilt die Maskenpflicht außerdem noch

Weiterhin gilt in Augsburg aber an bestimmten Orten eine FFP2-Maskenpflicht. Dies gilt zum Beispiel im öffentlichen Personennah- und -fernverkehr, sowie an den Haltestellen im Stadtgebiet. Ferner muss weiterhin beim Einkaufen – hier sowohl in den Geschäften, in Eingangsbereichen sowie auf den dazugehörigen Parkplätzen. Selbiges gilt bei der Abholung von Waren im Rahmen von Click & Collect. Auch in Arztpraxen, sowie bei Besuchen in Altenheimen, Seniorenresidenzen sowie Pflege- und Behinderteneinrichtungen gilt die Maskenpflicht weiterhin. Wenn Kontakt zu den Bewohnenden besteht, muss auch das Personal Maske tragen. Unverändert besteht die Maskenpflicht auch weiterhin für Besuchende von Gottesdiensten und Versammlungen.

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