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„Nachdem im Dezember die Arbeitslosigkeit nahezu konstant geblieben ist, steigt sie im Januar deutlich an, denn bei saisonalen Kräften, die für das Weihnachtsgeschäft und die Märkte eingestellt worden sind, endete der Arbeitsvertrag meist zum Ende des abgelaufenen Jahres“, berichtet die Vorsitzende der Geschäftsführung der Agentur für Arbeit Augsburg Elsa Koller-Knedlik und ergänzt: „Mit einer Zunahme von 1.568 Arbeitslosen von Dezember zu Januar bewegen wir uns auf dem Niveau der Vorjahre und zählen in diesem Monat 15.617 Arbeitslose und weisen eine Quote von 4,0 Prozent aus (Vorjahr 3,9 Prozent). Die Zunahme zum Vorjahr von 327 Personen basiert weiter ausschließlich auf einem Plus im Bereich SGB II. Der Arbeitsmarkt in der Region Augsburg bleibt erfreulicherweise beständig. Die Zahl der offenen Stellen sinkt allerdings fortwährend auf derzeit 6.083 und liegt damit um 75 oder 1,2 Prozent niedriger als vor einem Monat und 320 oder 5,0 Prozent niedriger als vor einem Jahr.“
Verglichen mit Januar 2022 nahm die Arbeitslosigkeit bei den Jugendlichen und den Ausländern zu. Die Veränderung schwankte zwischen minus 13,6 Prozent bei den Langzeitarbeitslosen, bis hin zu plus 15,1 Prozent bei den Ausländern:
Die Arbeitsmarktstatistik erfasst zudem die so genannte Unterbeschäftigung. Die Unterbeschäftigung ist im Vergleich zum Vorjahr gestiegen: um 2.233 oder 11,4 Prozent. Darin enthalten sind Personen, die eigentlich auch zu den Arbeitslosen gezählt werden müssten. Unter bisheriger Betrachtung haben wir 15.617 registrierte arbeitslose Personen. Dazu müssten weitere 6.156 Personen gerechnet werden. In der Summe wären das dann 21.773 Arbeitslose, was einer Arbeitslosenquote von 5,5 Prozent (Vormonat 5,1 Prozent, Vorjahr 4,9 Prozent) entspräche. Das sind unter anderem Personen, die eine Weiterbildung machen (946), eine berufliche Eingliederungsmaßnahme durchlaufen (884), kurzfristig erkrankt sind (481), eine Fremdförderung erhalten (zum Beispiel Integrationskurse durch das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge, 2.626), vorruhestandsähnliche Regelungen (819) sowie Selbstständige, die mit einem Existenzgründungszuschuss (216) gefördert werden.