Holen Sie sich B4BSCHWABEN.de auf Ihr Smartphone.
Klicken Sie auf das Symbol zum „Teilen” in der Toolbar von Safari.
Finden Sie die Option „Zum Home-Bildschirm”.
Mit einem Klick auf „Hinzufügen” ist die Installation abgeschlossen!
Schon ist die Website als App auf Ihrem iOS-Gerät installiert.
Die vbw – Vereinigung der Bayerischen Wirtschaft e. V. betont die Vorteile eines freien Wettbewerbs bei kommunalen Dienstleistungen. „Der in Bayern etwa im Entsorgungswesen feststellbare Trend zur Rekommunalisierung ist ein Irrweg. Er stellt viele gewachsene und leistungsfähige private Versorgungsstrukturen in Frage. Denn Kommunen, die die Möglichkeiten privater Anbieter nutzen, bieten ihren Bürgern im Wettbewerb weiterentwickelte und meist besonders günstige Leistungen. Das ist soziale Marktwirtschaft im Sinne der Verbraucher. Die Möglichkeiten dazu werden aber oft nicht ausgeschöpft“, erklärt vbw Hauptgeschäftsführer Bertram Brossardt.
vbw fordert gleiche Wettbewerbsbedingungen
In einer aktuellen Analyse zeigt die vbw, welche Rahmenbedingungen und Prinzipien gelten müssen, damit privatwirtschaftliche Erfahrungen, Kompetenzen und Angebote in den Kommunen besser zum Tragen kommen. „Dort, wo öffentliche und private Unternehmen miteinander im Wettbewerb stehen, muss für gleiche Wettbewerbsbedingungen gesorgt werden. Und wo gesellschaftliche Ziele am besten gemeinsam verfolgt werden, sollten Möglichkeiten der Kooperation ausgebaut werden“, so Brossardt.
Wohnungsbau als Beispiel für den Nutzen der Privatwirtschaft
Nach Überzeugung der vbw ist es wichtig, dass kommunale Leistungsbereiche regelmäßig auf Privatisierungspotenziale überprüft werden. „Staat und Kommunen müssen sich auf ihre Kernaufgaben konzentrieren. Landkreise, Städte und Gemeinden sollten Aufgaben überall dort privaten Unternehmen übertragen, wo diese bessere Lösungen anbieten, als es ihnen selbst möglich ist. Das sichert kommunale Leistungsfähigkeit und begrenzt wirtschaftliche Risiken. Ein aktuelles Beispiel ist der Wohnungsbau. Nur mit der Privatwirtschaft wird es gelingen, diesen zukunftsweisend anzukurbeln.“
„Interkommunale Kooperationen dürfen nicht zu einer ausschreibungsfreien Vergabe von Leistungen führen“
Die vbw fordert, dass private Unternehmen im Steuer- und Vergaberecht sowie bei Ausschreibungen gegenüber öffentlichen Wettbewerbern nicht benachteiligt werden. „Ebenso dürfen interkommunale Kooperationen nicht zu einer ausschreibungsfreien Vergabe von Leistungen führen, die am Markt angeboten werden“, so Brossardt.