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Der allgemeine Basiswert, der die Grundlage für die Finanzierung der Kindergärten bildet, wird von 982,06 Euro auf 1.035,75 Euro erhöht. „Damit kann mehr Personal für eine bessere Betreuung unserer Jüngsten finanziert werden“, so Tomaschko.
Erhöhung des Basiswertes sorgt für mehr Qualität bei der Betreuung
Ursprünglich war die Förderung als freiwillige Leistung konzipiert und wurde als sogenannter „Qualitätsbonus plus“ bezeichnet. Da dieses Verfahren die regionalen Unterschiede aber eher zu verstärken drohte, hat die Staatregierung schnell reagiert um eine bayernweite, einheitliche Verbesserung des Qualitätsniveaus für die Bildungs- und Erziehungsarbeit zu erreichen. Mit der nun beschlossenen Erhöhung des Basiswertes werden die zusätzlichen Zuwendungen des Freistaates in Höhe von 63 Mio. Euro pro Jahr direkt und unbürokratisch an die Kindertageseinrichtungen gezahlt. Damit werden alle Einrichtungen und damit alle Kinder unabhängig von der Region und der Leistungskraft der Kommune von der höheren Förderung profitieren.
Tomaschko begrüßt das Engagement von Städten und Gemeinden
„Für eine Kindertagesstätte mit 50 Kindergartenkindern und 20 Krippenkindern bedeutet dies, dass sowohl vom Freistaat als auch von der Gemeinde über 8.000 Euro mehr gezahlt werden, so dass eine derartige Tagesstätte insgesamt über 16.000 Euro pro Jahr mehr zur Verfügung haben wird“, erläutert Tomaschko.
Der Abgeordnete bedankte sich bei den Städten und Gemeinden für ihre Bereitschaft, trotz knapper Haushaltskassen ihren Beitrag zu einer besseren Finanzierung der Kindertagesstätten zu leisten. „Ich freue mich, dass der Freistaat und die Kommunen damit Hand in Hand ihren Fokus auf die finanzielle Besserstellung der Kindergärten und damit auf die Qualitätsverbesserung lenken“, so Tomaschko abschließend.