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Ende Juli hat die Hauptversammlung der Bauer-Aktionäre den Rechtsformwechsel beschlossen: Die Bauer Aktiengesellschaft sollte zu einer Kommanditgesellschaft auf Aktien werden. Nun hat das Unternehmen den Rechtsformwechsel vollzogen. Die Bauer AG ist jetzt die Bauer GmbH & Co. KGaA.
Hintergrund des Rechtsformwechsels ist laut Bauer, dass dadurch schneller und effizienter Entscheidungen getroffen werden können. Zudem soll die KgaA eine langfristige Stabilität mit der Kapitalmarktfähigkeit einer börsennotierten Gesellschaft verbinden. „Die KGaA-Struktur unterstützt eine mittelständisch geprägte Unternehmensführung mit klaren Verantwortlichkeiten und effizienten Entscheidungswegen zur langfristigen Weiterentwicklung der BAUER Gruppe“, sagt Aufsichtsratsvorsitzender Peter Bömelburg.
Die Geschäfte der Bauer GmbH & Co. KGaA führt künftig nicht mehr der Vorstand, sondern die neu gegründete Bauer Management GmbH. Deren Geschäftsführer sind die bisherigen Vorstände der AG, Martin Beck und Dirk Pförtner.
Laut dem Unternehmen wirkt sich der Rechtsformwechsel nicht auf Kunden und Mitarbeitende aus. „Die bestehenden Arbeitsverhältnisse, Betriebsvereinbarungen, Verträge und Geschäftsbeziehungen werden unverändert fortgeführt“, heißt es in der Mitteilung.
Die wirtschaftliche Beteiligung der Aktionäre am Grundkapital wurde 1:1 übernommen. Laut Bauer soll sich an den Rechten der Aktionäre sowie der Mitbestimmung der Beschäftigten nichts ändern.
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Dem widerspricht die Deutsche Schutzvereinigung für Wertpapierbesitz (DSW). „Eine Umwandlung von einer AG zu einer Kommanditgesellschaft auf Aktien ist immer mit einem Kontrollverlust der Aktionäre verbunden“, sagt Paul Maares, Referent für Kapitalmarkt und Anlegerschutz bei der DSW. Allerdings sind davon vor allem die Aktionäre der Aktien im Streubesitz betroffen. Dazu später mehr.
Denn in einer KGaA trifft der sogenannte Komplementär die Entscheidungen – in diesem Fall die Bauer Management GmbH durch ihre Geschäftsführer Beck und Pförtner. „Der Komplementär kann weitestgehend durchregieren“, sagt Maares. Für ihre Entscheidungen brauchen Beck und Pförtner künftig nicht mehr die Zustimmung des Aufsichtsrats. Laut dem Formwechselbericht des Unternehmens kann der Aufsichtsrat auch keinen Katalog von Geschäften mehr festlegen, denen er zustimmen muss.
Des Weiteren hat der Aufsichtsrat keinen Einfluss mehr darauf, wer Geschäftsführer bei Bauer ist: Er kann die Geschäftsführer der Bauer Management GmbH nicht abberufen. Anders als in einer Aktiengesellschaft, in der der Aufsichtsrat die Vorstände bestellt oder abberuft. „Der Komplementär kann entscheiden und schalten, wie er will“, erklärt Maares mit Blick auf die Beschränkungen des Aufsichtsrats.
Ist der Aufsichtsrat einer Kommanditgesellschaft auf Aktien also ein zahnloser Tiger? „Ihm fehlen jedenfalls entscheidende Befugnisse“, sagt Maares. Zwar kann er die Geschäftsführer noch überwachen, Berichte verlangen und die Rechnungslegung prüfen. „Im Zweifelsfall fehlen dem Aufsichtsrat wichtige Eingriffsmöglichkeiten. Er kann die Geschäftsführer nicht abberufen und strategische Entscheidungen nicht von sich aus unter einen Zustimmungsvorbehalt stellen“, sagt Maares.
Das betrifft auch den Einfluss der Arbeitnehmervertreter, die im Aufsichtsrat sitzen. Zwar behalten die Arbeitnehmervertreter seine Sitze dort. „Aus meiner Sicht darf man dabei allerdings nicht übersehen, dass die Arbeitnehmervertreter durch die geringeren Befugnisse des Aufsichtsrats Einfluss auf die Unternehmensleitung verlieren. Zudem wird künftig kein Arbeitsdirektor mehr bestellt“, sagt Maares.
Doch wer steht über dem Komplementär, der Bauer Management GmbH? Das ist die Familie Doblinger, Mehrheitsaktionärin bei Bauer. Die Familie Doblinger hält rund 74,5 Prozent der Aktien bei Bauer. Die restlichen rund 25 Prozent sind in Streubesitz.
Die Familie Doblinger ist alleinige Gesellschafterin der Bauer Management GmbH. Laut dem Formwechselbericht von Bauer entscheidet die Familie Doblinger, wer Geschäftsführer der Bauer Management GmbH ist, und kann diese Personalentscheidungen ohne Zustimmung des Aufsichtsrats treffen. Der von der DSW kritisierte Verlust an Kontrollmöglichkeiten betrifft somit auf Aktionärsseite vor allem die Streubesitzaktionäre, denen laut Formwechselbericht rund 25,5 Prozent der Bauer-Aktien gehören.
Unternehmen, die ihre Rechtsform von einer Aktiengesellschaft zu einer Kommanditgesellschaft auf Aktien wechseln, sind laut Maares oft familiengeprägt und wollen wieder mehr Zügel in der Hand halten. Auch im Profifußball ist die Rechtsform der KgaA üblich.
Maares und die DSW sehen es kritisch, dass es die Rechtsform der KgaA überhaupt gibt. „Weil im Grunde das ausgehebelt wird, was Aktionäre an Instrumenten haben“, sagt Maares.