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Das Schiedsgerichts-Verfahren bezog sich auf ein Projekt in Hongkong. Dabei hat ein Unternehmen der BAUER Gruppe in den Jahren 2011 und 2012 große Baumaßnahmen durchgeführt. Konkret ging es um die Errichtung eines unterirdischen Bahnhofs. Durch das nun gefällte Urteil erwartet der Vorstand, dass Vergütungs-Ansprüche dieses verbundenen Unternehmens in der Bilanz in einer Größenordnung von etwas über 20 Millionen Euro wertberichtigt werden müssen.
So wirkt sich das Urteil auf die Prognose aus
Aufgrund dieses unerwarteten Effekts wird die BAUER Gruppe ihre Ergebnisprognose für den Konzern für das Gesamtjahr 2017 nicht mehr erreichen können. Nach neusten Erkenntnissen wird nun ein EBIT von etwa 65 Millionen Euro erwartet. Die BAUER Gruppe geht ferner von einem Ergebnis nach Steuern aus, das sich knapp im positiven Bereich bewegen sollte.
Zum Vergleich: Bisher war ein EBIT von etwa 75 Millionen Euro und ein Ergebnis nach Steuern von etwa 23 bis 28 Millionen Euro erwartet worden. Die Prognose für die Gesamt-Konzernleistung von etwa 1,8 Milliarden Euro bleibt unverändert.
Keine Auswirkung auf die künftige Ertragskraft erwartet
Da es sich hierbei um einen einmaligen Sondereffekt handelt, wird daraus kein Einfluss auf die Ertragskraft der Zukunft abgeleitet. Aus operativer Sicht war das Geschäftsjahr 2017 deutlich positiver als in den Vorjahren und auch der Auftragsbestand ist für die Zukunft auf sehr gutem Niveau. Die endgültigen Zahlen für das Geschäftsjahr 2017 veröffentlicht die BAUER AG am 12. April 2018.