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Immobilien bilden oft einen wesentlichen Teil des Vermögens. Daher sollte die steuerliche Situation im Zusammenhang mit der Verwaltung, Bewirtschaftung oder Veräußerung von Immobilien optimal gestaltet werden. Die Möglichkeiten zur Steueroptimierung im Zusammenhang mit Immobilien sind vielfältig. Dies gilt sowohl für die Bereiche Finanzierung und laufende Besteuerung als auch für die Übertragung von Immobilien an die nächste Generation. SCHEIDLE & PARNTER unterstützt seine Mandanten insbesondere bei Vertragsgestaltungen rund um Immobilien einschließlich komplexer umsatzsteuerrechtlicher Aspekte.
Die Steuer-Spezialisten von SCHEIDLE unterstützen und beraten auch bei der Übertragung von Vermögenswerten, indem sie die Vermögensstruktur für anstehende Schenkungen oder den Vorsorgefall (auch im Rahmen einer umfassenden Nachfolgeberatung) optimieren. Auch die Erstellung von Erbschaft- oder Schenkungssteuererklärungen einschließlich der erforderlichen Vermögensbewertungen gehören zum Leistungsspektrum. Im Non-Profit-Bereich stellt SCHEIDLE die steuerlichen Regelungen zur Gemeinnützigkeit zuverlässig sicher, da Gestaltungsfehler den Status der Gemeinnützigkeit gefährden und existenzbedrohende Steuernachforderungen auslösen könnten.
Beim Unternehmenskauf, bei Verkauf und beim Zusammenschluss von Unternehmen sind eine Vielzahl steuerlicher Aspekte zu beachten. SCHEIDLE & PARTNER identifiziert zuverlässig die Steuerrisiken im M&A-Geschäft durch Tax- und Legal Due Diligence und strukturiert komplexe Transaktionen unter Berücksichtigung von steuerlichen und rechtlichen Fragestellungen. Eine Umstrukturierung von Gesellschaften und Unternehmensgruppen kann aus rechtlichen, steuerlichen oder betriebswirtschaftlichen Gesichtspunkten angezeigt sein: Anpassung der rechtlichen an die operative Struktur, die Optimierung von Kosten und Steuern, die Verringerung von Haftungsrisiken, die Vorbereitung eines Verkaufs, die Gestaltung der Unternehmensnachfolge oder die Bewältigung von Unternehmenskrisen.
Die Beratung im Steuerstrafrecht beschränkt sich nicht nur auf die Vertretung in Steuerstrafverfahren. Sie ist bereits in deren Vorfeld zur Vermeidung drohender Steuerstrafverfahren angezeigt: durch die rechtzeitige Berichtigung fehlerhafter Steuererklärungen oder – wo erforderlich – auch durch Selbstanzeigen. Bei der Vertretung in Steuerstrafverfahren ist sorgfältig zu prüfen, ob und wie weit ein Vorwurf der Steuerverkürzung gerechtfertigt ist und welche Maßnahmen zur Strafminderung ergriffen werden können.
Selbstverständlich unterstützt das Steuer-Team von SCHEIDLE & PARTNER Unternehmen wie Privatmandanten auch mit laufender Steuerberatung und bei der Erstellung von Jahresabschlüssen, Einnahmen-Überschuss-Rechnungen, Kosten- und Leistungsrechnungen nach mandantenspezifischen betriebswirtschaftlichen Anforderungen, bei der Finanz- und Anlagenbuchhaltung sowie der Lohnbuchhaltung und Lohnabrechnung und der Erstellung der jeweiligen Steuerklärungen und Voranmeldungen. Die Steuerexperten von SCHEIDLE & PARNTER begleiten Ihre Mandanten auch in streitigen Fällen in Einspruchs- und Klageverfahren sowie bei Außenprüfungen.
Kontaktdaten:
Grottenau 6, 86152 Augsburg
Tel. 0821 34481 - 0
Fax 0821 34481 - 99
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