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Die Bewertung eines Unternehmens setzt im Vorfeld eine genaue Prüfung des zu erwerbenden Unternehmens voraus. Zu diesem Zweck erfolgt – insbesondere bei nicht bekannten Unternehmen – eine Prüfung (Due Diligence) der rechtlichen, wirtschaftlichen, steuerlichen und IT-Verhältnisse.
Rechtliche, steuerliche und wirtschaftliche Prüfung
Im Rahmen der rechtlichen Überprüfung werden unter anderem eventuelle Belastungen und Verfügungsbeschränkungen der Gesellschaftsanteile ermittelt, kurz- oder langfristige Vertragsbeziehungen bewertet, arbeitsrechtliche und betriebsverfassungsrechtliche Szenarien geprüft und mögliche Risiken aus drohenden oder laufenden Prozessverfahren ermittelt. Im Rahmen der steuerlichen Due Diligence werden Risiken aus noch nicht endgültig veranlagten Steuerjahren, laufende Einsprüche und eventuelle Steuerstrafverfahren geprüft. Bei der wirtschaftlichen Prüfung stehen unter anderem Kunden- und Lieferantenbeziehungen, die Unternehmensplanung und die Beschaffenheit des Anlagevermögens im Fokus. Aus der Begutachtung der IT-Umgebung ergeben sich beispielsweise Schlüsse auf eventuell bevorstehende Investitionen.
Bewertung der Risiken
Die Prüfungen, die der Bewertung vorangehen, sollen einen Aufschluss darüber geben, mit welchen möglichen künftigen Belastungen zu rechnen sein könnte. Diese Risiken werden in der Regel bewertet und den Kaufpreisforderungen des Verkäufers gegenübergestellt.
Für die Bewertung selbst gibt es unterschiedliche Verfahren. Bei sehr großen Unternehmen wird oft das (zukunftsorientierte) Ertragswertverfahren gemäß den Vorgaben Instituts der Wirtschaftsprüfer (IDW S1) zugrunde gelegt. In der Praxis kommen das (eher vergangenheitsorientiert) vereinfachte Ertragswertverfahren für steuerliche Zwecke gemäß Bewertungsgesetz genauso zum Ansatz wie Faktorenbewertungen. Hier wird beispielsweise der Umsatz oder ein modifiziertes Jahresergebnis (ohne Berücksichtigung von Steuern, Abschreibungen und evtl. Zinsen) mit verhandelten Faktoren multipliziert.
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