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Das geplante EU-Patent oder auch Einheitspatent (offiziell: Europäisches Patent mit einheitlicher Wirkung) stellt ein neues Patentsystem dar, durch das neben einem vereinfachten einheitlichen Patentschutz für alle teilnehmenden EU-Mitgliedsstaaten auch die Möglichkeit der Durchsetzung und Verteidigung von Patenten durch ein einheitliches Gericht geschaffen werden soll.
Das EU-Patent oder Einheitspatent weist gegenüber dem bisherigen System folgende Unterschiede auf:
Allerdings ist das EU- oder Einheitspatent noch nicht in Kraft. Voraussetzung hierfür ist die Ratifizierung eines Übereinkommens über ein Einheitliches Patentgericht (EPGÜ) durch mindestens 13 Mitgliedsstaaten, darunter zwingend Deutschland, Frankreich und das Vereinigte Königsreich. Ein in Deutschland bereits auf den Weg gebrachtes Ratifizierungsgesetz wurde aufgrund einer Verfassungsbeschwerde vom Bundesverfassungsgericht mit der Begründung für nichtig erklärt, dass der Bundestag das Gesetz nicht mit der Mehrheit von zwei Dritteln aller Mitglieder verabschiedet hat. Somit bleibt weiterhin offen, wann das EU-Patent mit einem weitgehend einheitlichen Patentschutz in der Europäischen Union Realität werden wird. Bis dahin muss auf das bekannte und bewährte Europäische Patent zurückgegriffen werden.
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