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Werbung an Gebäuden können ein echter Hingucker und ein wertvoller Marketing-Baustein sein. Die Reichweite der Werbung ist reizvoll und die Kosten meist überschaubar. Neben der starken rechtlichen Reglementierung sollte auch immer die Außenwirkung beachtet werden. Aus unserer Sicht sollte man sich keinesfalls auf das Motto "Viel hilft viel" verlassen.
Fassadenwerbung birgt Risiken
Eine Fassadenwerbung ist stets ein relevantes und zugleich sehr heikles Thema. Werbeanlagen im öffentlichen Raum (von der Werbetafel bis zu mit Werbung bemalten Hauswänden) müssen im Einklang mit der bayerischen Bauordnung, dem Denkmalschutzgesetz und den lokalen Verwaltungsvorschriften stehen. In der Praxis bedeutet dies eine umfassende Genehmigungspflicht. Ausgenommen sind davon in der Regel nur Werbeschilder kleiner 1 m². Die Genehmigungspflicht soll den Wildwuchs von Werbeanlagen, die Verunstaltung der Städte und vor allem die Gefahren der Ablenkung für den Straßenverkehr verhindern. Sehr häufig werden die Möglichkeiten der Außenwerbung zudem im Bebauungsplan festgelegt. Eine rechtliche Sondierung ist daher unumgänglich und oft das Ende der großflächigen Fassadenwerbung.
Digitale und bewegte Gebäudewerbung, wie man diese von weltberühmten Orten wie dem Times Square oder Piccadilly Circus kennt, ist der Traum jedes Werbetreibenden und der Albtraum jeder Genehmigungsbehörde. Selbst ein sehr langsam drehender Stern auf dem Gebäudedach oder eine LED-Bautafel sind den Ordnungshütern schon zum Opfer gefallen. Neueste Technologien ermöglichen inzwischen sogar die Implementierung der Werbung in die Zwischenräume der mehrfachverglasten Scheiben. Dazu werden nahezu unsichtbare LED-Netze in die Zwischenräume eingearbeitet, welche zur großflächigen Bilddarstellung flexibel genutzt werden können, ohne den Lichteinfall ins Gebäude signifikant zu verringern. Eine echte Innovation deren rechtliche Bewertung derzeit abzuwarten ist.
Klassische Gebäudewerbung verfehlt oft das Ziel
Fensterscheiben (am besten noch vollflächig) mit Werbung zu bekleben ist zwar eine gängige Lösung, in der Praxis jedoch ebenfalls selten eine Option der imagegerechten Reklame. Abgesehen davon, dass Fenster zum Lichteinlass geschaffen sind und auch für diese Art der Werbung eine Genehmigung einzuholen ist, sollte diese Form der Aufmerksamkeitserregung nur sehr gezielt z.B. in Streifenform genutzt werden.
Dank der heutigen LED-Technik gibt es auch die Möglichkeit aus farblich steuerbaren Lichtbändern, welche im Fußboden eingearbeitet sind, entsprechende Farbeffekte zu erzeugen, welche vor allem bei Nacht sehr wirkungsvoll sein können. Auch hier ist jedoch immer Augenmaß zu halten. Auch die Ablenkung der Autofahrer ist zu beachten. Wir alle kennen die Faszination der Präsenzbeleuchtung der Allianz-Arena in München, wo durch Farben Präsenz erzeugt wird. Für die Firmenanwendung bedarf es daher Kreativität und Geschick, zudem muss die Farbe auch einen erkennbaren Bezug zur eigenen Marke erkennen lassen.
Fahnen erfreuen sich zunehmender Beliebtheit in der Außendarstellung von Unternehmen, speziell am eigenen Firmengebäude. Die Schwierigkeit besteht darin, auf der langen, sehr schmalen Fläche die Informationen gut sichtbar darzustellen. Wenn Sie diese Möglichkeit umsetzen wollen, sollten Sie auf alle Fälle beachten, dass der Fahnenmast einen Ausleger besitzt, der das Banner auch ohne Wind lesbar macht. Wegen des Verschleißes durch Wind und Sonne ist eine Erneuerung der Fahnen durchaus jährlich anzuraten.
Unsere Empfehlung: Eine gut platzierte Stehle
Als sehr geeignete Form der Gebäudewerbung sehen wir eine wirkungsvoll platzierte Stehle in der direkten Nähe des Firmengebäudes. Wichtig ist, auf alle Fälle eine gute Sichtbarkeit und eine klare Firmierung in angemessener Größe. Als stilvoll und modern haben sich inzwischen auch digitale Lösungen durchgesetzt. So sind verschiedene Modelle zu vernünftigen Preisen erhältlich. Stehlen sind auch die erste Wahl, wenn es darum geht, dass das Gebäude selbst zur Marke für mehrere Nutzer bzw. Mieter wird. Gute Beispiele dafür sind der Sheridan Tower im Sheridanpark Augsburg oder das Technologiezentrum im Augsburg Innovationspark.
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