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Klimaanlage: „Pflicht in der Gewerbeimmobile?“
Dipl.-Ing. Peter Kragler, Kragler Immobilien

Klimaanlage: „Pflicht in der Gewerbeimmobile?“

B4B Beraterpool-Immobilienexperte Dipl.-Ing. Peter Kragler. Foto: Kragler Immobilien GmbH

B4B-Leser fragen, unsere Branchenexperten aus der Region antworten: Der nächste Sommer kommt bestimmt. Daher stelle sich die Frage: „Wir überlegen, in unser Firmengebäude eine Klimaanlage einzubauen, scheuen aber die Kosten, die auf uns zukommen. Müssen wir eine einbauen? Gibt es gegebenenfalls eine (günstigere) Alternative?“ Mehr dazu weiß Peter Kragler, unser Experte für Immobilienfragen.

Klimaanlagen in gewerblichen Gebäuden können Fluch und Segen gleichermaßen sein. Der fortschreitende Klimawandel lässt zukünftig häufigere Temperaturspitzen erwarten, die durch eine Klimaanlage kompensiert bzw. reduziert werden können. Gleichzeitig können im Sommer die Fenster geschlossen bleiben und somit Lärm und zur Freude von Allergikern auch Pollen ferngehalten werden. Im innerstädtischen Bereich filtert eine Klimaanlage zudem Abgase und Luftverschmutzung aus den Firmenräumen.

Jeder weiß, wie sich klimatische Bedingungen – egal ob zu kalt oder zu warm – auf die eigene Arbeit auswirkt. Der Gesetzgeber regelt daher in der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) klar, dass die Unternehmensleitung verpflichtet ist für Abkühlung zu sorgen.

Sobald die Raumtemperatur 30o C übersteigt, muss der Arbeitgeber geeignete Maßnahmen ergreifen, um übermäßige Hitzebelastungen vorzubeugen. Bei mehr als 35 Grad Celsius darf der Raum ohne geeignete Maßnahmen nicht mehr als Arbeitsraum genutzt werden.

Für Immobilienbesitzer ist die Entscheidung, ob eine Klimaanlage eingebaut oder über das vielleicht schon bestehende Lüftungssystem nachgerüstet werden soll, sicher reiflich zu überlegen. Nicht nur die Kosten der Zentraleinheiten und des aufwendigen Rohrsystems bei Neuinstallation (die in der Regel bei Bestandsobjekten unverhältnismäßig hoch sind), sondern auch die Unterhaltskosten wollen sehr genau bedacht sein. Die Stromkosten und vor allem die regelmäßig zwingend erforderlichen Wartungskosten schlagen hier bei den Nebenkosten deutlich zu Buche.

Arbeitgeber und Arbeitnehmer wissen – häufig auch aus ihren Erfahrungen mit der Autoklimatisierung – dass kalte Raumluft den Atemwegen und Schleimhäuten schaden kann. Zugluft und hohe Temperaturschwankungen belasten den Körper und trockene Schleimhäute verlieren ihre Schutzfunktion.

Regelmäßige Wartung, fachgerechte Montage und Einstellung, Maßnahmen für die richtige Luftfeuchtigkeit und eine maßvolle Handhabung verhindern, dass sich die Klimaanlage als „Virenschleuder“ entpuppt. Ganz abgesehen von den Haftungsfragen, wenn wegen unzureichender Wartung die Klimaanlage zum Gesundheitsproblem wird, ist gerade heute in Zeiten von COVID-19 die Klimaanlage nicht die erste Wahl zur Reduzierung der Raumtemperatur.

Die Alternative: Baukernaktivierung 

Alternativ werden heute in modernen Büro- und Gewerbeimmobilien die Baukernaktivierung ggf. in Verbindung mit Kühlsegeln eingesetzt. Hier werden in den Betondecken Kühlschleifen verlegt, welche die kühle Temperatur von der Decke an die Raumluft abgeben und gemäß der physikalischen Gesetze nach unten absinken lassen. Eventuell zusätzlich an der Decke angebrachte „Kühlsegel“ machen das träge System dynamischer und dämpfen gleichzeitig den Schall, den die unverkleideten Rohbetondecken für die optimale Temperaturabgabe sonst zu stark reflektieren würden.

Die Vorteile gegenüber der Klimaanlage liegen darin, dass es keinen Luftaustausch und damit auch keinen Luftzug gibt, die Raumtemperatur über das ganze Jahr in Grenzen sehr konstant gehalten werden kann und auch das Lüften keinen negativen Einfluss hat. Derartige Systeme werden in der Regel in ein Energieverbundsystem mit Heizung, zentraler Lüftung, Wärmerückgewinnung und Photovoltaik eingebunden und sind daher auch sehr energieeffizient bei geringerem Wartungsaufwand und vor allem weit geringerem Haftungsrisiko.

Wie immer hat auch diese Medaille eine Kehrseite: Eine Nachrüstung in Bestandsgebäuden ist unmöglich. Das System ist zudem reaktionsträge und anfällig für zusätzliche Wärme - sowohl von innen als auch von außen. Es bedarf einer Verschattung, die ungewollten Wärmeeintrag von außen verhindert. Im Rauminneren sind unnötige Wärmeentwicklungen z.B. über veraltete Leuchtmittel zu unterbinden. Alternativ kann man sicher auch darüber nachdenken, ob für die betroffenen Räume Einzelgeräte als Stand-alone-Lösung eingesetzt werden können. Die Bandbreite reicht hier von Mobil- über Split- bis Fenstergeräte. Der Abluftschlauch und deren Führung ist in allen Fällen das Problem.

Sie haben Rückfragen an Immobilienexperte Peter Kragler, oder wünschen eine tiefergehende Beratung? Dann nehmen Sie jetzt direkt Kontakt auf.

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