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B4B-Leserin fragt:
Ein Geschäftspartner, wie wir Zulieferunternehmen, hat unlängst von einer „Kautionsversicherung” gesprochen, die wesentlich attraktiver sei als eine Bürgschaft. Was hat es damit auf sich und unter welchen Bedingungen kann man eine solche Versicherung abschließen?
Unser Experte für Finanzen, Markus Leypold von der VR-Bank Handels- und Gewerbebank, antwortet:
Viele Unternehmen verlangen schon vor der Auftragsvergabe Sicherheiten. Ohne diese kommt man nicht zum Zug. Kautionsversicherungen oder Bankbürgschaften sind eine gute Möglichkeit dem Geschäftspartner, in diesem Fall ein Zulieferunternehmen, zu zeigen: Wir werden unseren vertraglichen Verpflichtungen nachkommen.
Vorteile der Kautionsversicherung
Eine Kautionsversicherung hat einige Vorteile gegenüber einer Bürgschaft. Beispielsweise müssen keine oder nur sehr geringe Sicherheiten hinterlegt werden. Bei der Bürgschaft etwa müssen Sicherheiten hinterlegt werden, deren Wert bis zu 100 Prozent der Bürgschaftshöhe entspricht. Bei der Kautionsversicherung entfällt das meist, oder wir sprechen von maximal 30 Prozent der Bürgschaftshöhe. Da der Kreditrahmen beziehungsweise das Rating nicht belastet wird, führt dies zu einer höheren Liquidität. Damit gewinnt man finanziellen Spielraum. Außerdem sind die Avalzinskosten für gewöhnlich niedriger. Die Bepreisung hängt von der Art der Bürgschaft und der Bonität des Unternehmens ab. Auch die Ausstellung der Bürgschaftsurkunde ist bei der Kautionsversicherung kostenfrei.
Die Voraussetzung, um eine Kautionsversicherung abschließen zu können ist jedoch eine positive Bonitätsprüfung.
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