
Holen Sie sich B4BSCHWABEN.de auf Ihr Smartphone.
Klicken Sie auf das Symbol zum „Teilen” in der Toolbar von Safari. Finden Sie die Option „Zum Home-Bildschirm”. Mit einem Klick auf „Hinzufügen” ist die Installation abgeschlossen! Schon ist die Website als App auf Ihrem iOS-Gerät installiert.
von Michael Ermark
Die Arbeitswelt wird flexibler. Dazu haben auch Corona und das Home-Office beigetragen. Aber was flexibel ist, kann nur schwer kontrolliert werden – und was sich selbst kontrolliert, ist praktisch nicht kontrolliert. Genau so verhält es sich oft bei Arbeitszeiten. Die einen können hier und da unbemerkt den Arbeitsplatz zeitiger verlassen, schließlich sei die Mittagspause etwas kürzer ausgefallen. Die anderen bleiben nur kurz für einen kleinen Vorgang ein bisschen länger – zehn Minuten sind ja keine richtige Überstunde. Beides ist für den Moment betrachtet nicht wirklich schlimm – aber auf einen Arbeitsmonat oder ein Geschäftsjahr gesehen, rechnet sich einiges an Zeit auf. Und egal in welche Richtung es am Ende geht, das Ergebnis ist dasselbe: Ungerechtigkeit.
Dieser Ungerechtigkeit ist jedoch relativ simpel Herr zu werden. Nämlich wenn Unternehmer auf eine automatische Zeiterfassung setzen. Damit kann nachgewiesen werden, wie viel gearbeitet wird – und dementsprechend an Zeit aufgebracht und Löhne verbucht werden. „Buh“, mögen da manche rufen, „das ist reine Schikane und Überwachung!“. Ganz im Gegenteil, sage ich. Arbeitsverträge geben die Arbeitszeiten vor. Wer sich an seinen Vertrag hält, wird von einer Stechuhr nicht schikaniert.
Aber was ist mit der Überwachung? Die muss mehr als eine Analyse verstanden werden. Die Stechuhr legt offen, dass in einer Abteilung regelmäßig Überstunden anfallen? Dann haben Entscheider einen Beweis, dass neue Mitarbeiter eingestellt werden müssen. Und das schwarz auf weiß. Gerade in einer so schnelllebigen Welt ist es für Unternehmer wichtig, zielgerichtet und klug zu analysieren, um ihr Unternehmen wettbewerbsfähig zu halten. Dafür gibt es viele moderne Konzepte, aber auch altes kann durchaus noch sinnhaft sein – eine Stechuhr ist es auf jeden Fall.
von Angelina Märkl
Das Grundsatzurteil des Bundesarbeitsgerichts schadet wie schon das EU-Gesetz zur Arbeitszeiterfassung einer zukunftsgerichteten Art des Arbeitens. Das Urteil könnte verheerende Auswirkungen für alle Unternehmen haben, die in den letzten Jahren die Stempehluhr abgeschafft und „Vertrauenarbeitszeit“ eingeführt haben. Damit sind flexible Arbeitszeitmodelle, agiles Arbeiten und Mobile Office möglich. Und die Pandemie hat doch gezeigt, dass die Unternehmer ihren Mitarbeitern vertrauen können. Entscheidend ist doch nicht die Anwesenheit des Mitarbeiters am Arbeitsplatz zu bestimmten, festgelegten Zeiten, sondern vielmehr, „dass die Arbeit erledigt wird“. Und das lässt sich doch ganz einfach messen, Zeit ist dafür keine brauchbare Einheit.
Mit der Wiedereinführung der Stechuhr stellt sich zudem die zentrale Frage: Was ist Arbeitszeit und was nicht? Ist es Arbeitszeit, wenn ich meinen Arzt anrufe, um einen Termin zu vereinbaren? Muss ich ausstempeln, wenn es an der Tür klingelt und ich ein Paket annehme? Jede Kleinigkeit muss geregelt sein. Für viele Arbeitgeber wird dies einen hohen Aufwand bedeuten. Zudem müssen sie ein Arbeitszeiterfassungssystem einzuführen.
Es bringt also nichts, außer bürokratischem Aufwand und sinnlos vergeudeter Zeit.