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Home-Office: „Gibt es ein Recht auf Gleichbehandlung?“
Stefan Klaus und Heinz Hielscher, HBplusJuS

Home-Office: „Gibt es ein Recht auf Gleichbehandlung?“

Fachanwalt für Arbeitsrecht Stefan Klaus (l.) und Steuerberater Heinz Hielscher, unsere Experten für Arbeit und Compliance. Foto: HBplusJuS
Fachanwalt für Arbeitsrecht Stefan Klaus (l.) und Steuerberater Heinz Hielscher, unsere Experten für Arbeit und Compliance. Foto: HBplusJuS

B4B-Leser fragen, unsere Branchenexperten aus der Region antworten: Die einen müssen ins Home-Office, andere wollen ins Home-Office – obwohl es dem Chef eigentlich lieber wäre, wenn Sie in der Firma bleiben. Gibt es bei der Erlaubnis für Home-Office ein Recht auf Gleichbehandlung? Die Antwort kennen unsere Experten für Arbeit und Compliance Stefan Klaus, Fachanwalt für Arbeitsrecht, und Steuerberater Heinz Hielscher.

Nein, denn der Arbeitgeber entscheidet nach seinem Weisungsrecht, wo die Arbeit zu erbringen ist. Allerdings kann kein Mitarbeiter gegen seinen Willen ins Home-Office geschickt werden. Arbeitnehmer können nicht einseitig verpflichtet werden, ihre Privatressourcen für die Erbringung der geschuldeten Arbeitsleistung zur Verfügung zu stellen. Wollen aber mehr Arbeitnehmer im Home-Office arbeiten als der Arbeitgeber für sinnvoll ansieht, kann er (natürlich willkür- und schikanefrei) ohne Beachtung des Gleichbehandlungsgrundsatzes entscheiden, wer nun von zu Hause aus und wer vom Betriebsarbeitsplatz aus seine Arbeit zu erledigen hat. Es gilt also: „Wenn einige ins Home-Office dürfen, dürfen längst noch nicht alle, die wollen.“

Sie haben Rückfragen an Stefan Klaus und Heinz Hielscher, oder wünschen eine tiefergehende Beratung? Dann nehmen Sie jetzt gerne direkt Kontakt auf.