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Die Handwerkskammer Ulm verstärkt ihre Maßnahmen gegen Schwarzarbeit. Ein häufig genutztes Schlupfloch insbesondere in der Barbershop-Branche ist das Betriebsleitermodell: Hierbei wird ein Meister pro forma angestellt, um den Betrieb als Meisterbetrieb ausweisen zu können. Dadurch dürfen Barbershops nicht nur Bartpflege, sondern auch Haarschnitte anbieten. In der Praxis ist der angestellte Meister jedoch oft gar nicht vor Ort tätig und erhält kein regelmäßiges Gehalt.
Um diesem Missbrauch entgegenzuwirken, führt die Handwerkskammer seit einiger Zeit vermehrt Kontrollanrufe in den entsprechenden Betrieben durch. Bleiben diese Versuche, den eingetragenen Meister telefonisch zu erreichen, erfolglos, leitet die Kammer eine eingehendere Prüfung des Betriebs ein. In diesen Fällen wird ein Nachweis über die regelmäßigen Gehaltszahlungen des Meisters angefordert. Wenn dieser Beweis nicht erbracht werden kann, leitet die Handwerkskammer ein Betriebsuntersagungs-Verfahren ein.
Neben diesen gezielten Kontrollen arbeitet die Ulmer Kammer auch eng mit dem Hauptzollamt zusammen und ist aktives Mitglied am Runden Tisch „Schwarzarbeit“. Der Zoll überprüft regelmäßig Handwerksbetriebe, darunter auch Friseure und Barbershops, auf die Einhaltung der sozialversicherungsrechtlichen Vorgaben.
„Unser Ziel ist es, unsere Handwerksbetriebe zu schützen und unlauteren Wettbewerb zu verhindern“, betont Karin Tausch, Leiterin des Geschäftsbereichs Recht der Handwerkskammer Ulm und führt aus: „Gerade in der Barbershop-Branche müssen wir darauf achten, dass die gesetzlichen Vorgaben eingehalten werden und Meister nicht nur pro forma beschäftigt werden.“ Durch weitere Maßnahmen und Prüfungen auch in anderen handwerksrechtlich relevanten Bereichen will die Handwerkskammer Ulm ein klares Zeichen gegen Schwarzarbeit und Missbrauch im Handwerk setzen.