Holen Sie sich B4BSCHWABEN.de auf Ihr Smartphone.
Klicken Sie auf das Symbol zum „Teilen” in der Toolbar von Safari. Finden Sie die Option „Zum Home-Bildschirm”. Mit einem Klick auf „Hinzufügen” ist die Installation abgeschlossen! Schon ist die Website als App auf Ihrem iOS-Gerät installiert.
Die Unicredit Bank AG wurde nun in einem von den Kanzleien Menz und Partner und Dollinger Schneider & Partner vor dem Landgericht Stuttgart geführten Verfahren dazu verurteilt, einem Unternehmen Schadensersatz in Höhe von über 440.000 € zu bezahlen Das Urteil vom 4. Februar 2013 ist jedoch noch nicht rechtskräftig.
Unternehmen schloss 2007 Swap-Vertrag mit der Unicredit Bank ab
Das Unternehmen hatte 2007 einen so genannten Swap-Vertrag mit der Unicredit Bank abgeschlossen. Swap-Verträge wurden in den vergangenen Jahren häufig von Banken an Unternehmen sowie vermögende Privatkunden verkauft. Im Fall der Unicredit Bank und dem betreffenden Kunden handelte es sich um einen so genannten Knock-in-Swap. Dies ist ein Zinssatz-Swap mit optionaler Umtauschverpflichtung. Der vertraglich geregelte Knock-in-Swap gab den Austausch fester Zinszahlungen gegen variable Zinssätze vor, deren Höhe von der EURIBOR-Entwicklung abhing. Zudem beinhaltete der Swap-Vertrag eine optionale Umtauschverpflichtung von EURO und Schweizer Franken. Diese regelte, dass das Unternehmen bei einer bestimmten Entwicklung des Devisenkassakurses EUR/CHF zu einem zusätzlichen Austausch von Zahlungen mit der Bank verpflichtet war.
Swap-Geschäft verursacht enormen finanziellen Schaden
Aufgrund der EURIBOR-Entwicklung und des Devisenkassakurs EUR/CHF nach Vertragsschluss erlitt das Unternehmen durch das Swap-Geschäft einen enormen finanziellen Schaden. Insgesamt beklagt das Unternehmen einen Verlust von 440.000 Euro. Aufgrund des hohen Schadens machte das Unternehmen Schadensersatzansprüche gegenüber der Unicredit Bank geltend, da es die Meinung vertrat, vor Vertragsabschluss von der Unicredit Bank nicht ausreichend beraten worden zu sein.
Unicredit Bank zu voller Schadensrückzahlung verurteilt
Das Landgericht Stuttgart gab der Klage in vollem Umfang statt. Es verurteilte die Unicredit Bank dazu, dem Unternehmen den gesamten Schaden von über 440.000 € zu ersetzen. Nach Ansicht des Gerichts hatte die Unicredit Bank das Unternehmen vor Abschluss des Swapvertrages nicht hinreichend beraten. Sie habe es insbesondere versäumt, darüber aufzuklären, dass auf Seiten des Unternehmens ein effektives Risikomanagement bezüglich des Swapvertrages notwendig sei, welches eine eigenverantwortliche und engmaschige Marktpreisüberwachung ermöglicht. Den von der Bank erhobenen Verjährungseinwand wies das Gericht zurück.
Erfolg als Ansporn für weitere Swap-Geschädigte
Das Urteil ist deshalb interessant, da in den vergangenen Jahren eine Vielzahl von Unternehmen und vermögenden Privatkunden ähnliche Swap-Verträge mit Banken abgeschlossen haben. Viele dieser Kunden haben mit solchen Geschäften bereits sehr hohe finanzielle Verluste im sechs- bis siebenstelligen Bereich erlitten. Der Erfolg dieses Unternehmens sollte auch andere Swap-Geschädigte dazu ermutigen, ihre möglichen Schadensersatzansprüche zu überprüfen und gerichtlich geltend zu machen, bevor sie verjähren. Mit der rechtzeitigen Erhebung einer Klage kann der Ablauf der Verjährungsfrist möglicherweise verhindert werden.