30 von 71 Landkreisen in Bayern haben Anträge auf Unterstützung mit einem allgemeinen Volumen von 63 Millionen Euro gestellt. Doch Bedarfszuweisungen erhalten lediglich diejenigen Landkreise, die die Hilfe besonders benötigen. Hierzu gehören die, die besondere strukturelle Gegebenheiten oder besondere Aufgaben gemeistert haben und aufgrund dessen finanziell außerordentlich belastet sind.
Unterdurchschnittliche Umlagekraft
Der Landkreis Lindau erhält die Zuweisung unter anderem auch dafür, dass er eine unterdurchschnittliche Umlagekraft hat. Deshalb freut sich Landrat Elmar Stegmann besonders, dass der Antrag des Landkreises Erfolg hatte: „Wir erhalten 200.000 Euro, die wir sehr gut brauchen können.“
Ablauf der Zuweisung
Der Antrag auf Gewährung einer Bedarfszuweisung oder einer Stabilisierungshilfe muss bei kreisangehörigen Gemeinden und Städten in der geforderten digitalen Form beim zuständigen Landratsamt eingereicht werden. Diese leiten ihn über die Bezirksregierung an die Bayerischen Staatsministerien der Finanzen und für Heimat sowie des Innern, für Sport und Integration weiter. Bei kreisfreien Städten muss der Antrag in der geforderten digitalen Form direkt bei der zuständigen Bezirksregierung eingereicht werden. Diese leiten ihn an die beiden Staatsministerien weiter, wo letztendlich alles geprüft wird.
30 von 71 Landkreisen in Bayern haben Anträge auf Unterstützung mit einem allgemeinen Volumen von 63 Millionen Euro gestellt. Doch Bedarfszuweisungen erhalten lediglich diejenigen Landkreise, die die Hilfe besonders benötigen. Hierzu gehören die, die besondere strukturelle Gegebenheiten oder besondere Aufgaben gemeistert haben und aufgrund dessen finanziell außerordentlich belastet sind.
Unterdurchschnittliche Umlagekraft
Der Landkreis Lindau erhält die Zuweisung unter anderem auch dafür, dass er eine unterdurchschnittliche Umlagekraft hat. Deshalb freut sich Landrat Elmar Stegmann besonders, dass der Antrag des Landkreises Erfolg hatte: „Wir erhalten 200.000 Euro, die wir sehr gut brauchen können.“
Ablauf der Zuweisung
Der Antrag auf Gewährung einer Bedarfszuweisung oder einer Stabilisierungshilfe muss bei kreisangehörigen Gemeinden und Städten in der geforderten digitalen Form beim zuständigen Landratsamt eingereicht werden. Diese leiten ihn über die Bezirksregierung an die Bayerischen Staatsministerien der Finanzen und für Heimat sowie des Innern, für Sport und Integration weiter. Bei kreisfreien Städten muss der Antrag in der geforderten digitalen Form direkt bei der zuständigen Bezirksregierung eingereicht werden. Diese leiten ihn an die beiden Staatsministerien weiter, wo letztendlich alles geprüft wird.