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von Isabell Walter, Online-Redaktion
Gemeinsam mit dem Bundesverband ESUG und Sanierung in Deutschland e.V. stellte Geiger in der Kemptener bigBOX Allgäu Wege aus einer Unternehmenskrise vor. Denn diese können zum Erhalt des Unternehmens führen, ohne, dass die bisherigen Inhaber aus dem Unternehmen gedrängt werden.
Über 100 Milliarden Euro volkswirtschaftliche Schäden durch Insolvenzen pro Jahr
„Gerade für Mittelständler ist das Wort Insolvenz ein Unwort“, betonte Geiger und forderte ein gesellschaftliches Umdenken. „Die volkswirtschaftlichen Schäden durch Insolvenzen betragen über 100 Milliarden Euro pro Jahr.“ Um diese Schäden zu reduzieren sei es notwendig, den betroffenen Unternehmen die Sanierung zu ermöglichen. Denn so können Arbeitsplätze und Ressourcen erhalten werden. Das Werkzeug hierzu liefert das 2012 geänderte Insolvenzrecht ESUG – Gesetz zur weiteren Erleichterung der Sanierung von Unternehmen. Durch das Gesetz wird die sogenannte Planinsolvenz in Eigenverwaltung ermöglicht. „Leider kennen nur wenige Berater von mittelständischen Unternehmen diese Möglichkeit“, so Geiger.
Nicht alle Unternehmen profitieren von dem neuen Gesetz
Laut Geiger sind jedoch nicht alle Unternehmen für ein derartiges Verfahren geeignet. Es bedarf mindestens eines operativ wirtschaftlichen Kerns des betroffenen Unternehmens, der nach der Sanierung erfolgreich im Markt agieren kann. Auch der Wille und die Bereitschaft des Unternehmers sind von großer Bedeutung, um die Sanierung erfolgreich durchzuführen. Ebenso wichtig ist eine begründete Aussicht auf Herstellung einer nachhaltigen Wettbewerbs- und Renditefähigkeit.
„In allen Beispielen konnte die Insolvenz innerhalb weniger Monate beendet werden“
Wie diese Möglichkeiten praktisch umgesetzt werden können, zeigte Robert Buchalik an Praxisbeispielen. Buchalik ist der Vorstandsvorsitzende des BV ESUG und zugleich Inhaber der Wirtschaftskanzlei Buchalik Brömmekamp. „In allen Beispielen konnte die Insolvenz innerhalb weniger Monate beendet und das Unternehmen ohne Altlasten erhalten werden“, betonte Buchalik.
Planinsolvenz in Eigenverwaltung bringt Vorteile für Unternehmen
Besonders bedeutend sei es, dass notwendige Insolvenzanträge frühzeitig gestellt werden sollen, um die Sanierungschancen zu erhöhen. So können außerdem die volkswirtschaftlichen Schäden reduziert werden. „Alle dargestellten Verfahren zeigen, wie Vorteilhaft eine Planinsolvenz in Eigenverwaltung für die Unternehmen sein kann, wenn sie professionell vorbereitet und durchgeführt wird“, erklärt Geiger. Wichtig sei außerdem eine intensive und vertrauensvolle Zusammenarbeit mit dem Sachwalter. Dieser führt die Aufsicht über die handelnden Akteure im Verfahren mit Eigenverwaltung anstelle des Insolvenzverwalters.
Unternehmer stellte beim Gericht unvorbereitet den Antrag auf Insolvenz
Neben den durchwegs positiv verlaufenen Beispielen stand auch Andreas Schmieg Rede und Antwort. Sein Essener Unternehmen Torkret AG war Marktführer als Anbieter von Spritzbeton-Sanierungen beispielsweise bei Autobahnbrücken. Durch zu schnelle Expansion und zu viele teils unrentable Niederlassungen kam die Firma in eine Schieflage. Dem Vorstand Schmieg war damals die Möglichkeiten der Insolvenz in Eigenverwaltung noch nicht bekannt. Deshalb stellte er unvorbereitet den Antrag auf Insolvenz beim Gericht. In diesem Verfahren wurde das Unternehmen zerschlagen, teilweise liquidiert und Teile an Mitbewerber veräußert. Erst im Nachhinein wurde Schmieg klar, dass er über das Verfahren in Eigenverwaltung wesentlich mehr Arbeitsplätze erhalten hätte können.