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Das Internet ist überall. Das bestätigte nun auch der Bundesgerichtshof und erklärte den Zugang ins weltweite Netz als von zentraler Bedeutung. Auch der digitalste Kurort Deutschlands hat diese Tatsache für sich erkannt und genutzt.
Der Zugang zum Internet ist auch im privaten Bereich „von zentraler Bedeutung“, befand der Bundesgerichtshof (BGH) nun in einem Grundsatzurteil. Ein Ausfall wirke sich signifikant auf die Lebenshaltung aus und müsse deshalb nicht hingenommen werden. Oberstaufen sieht sich durch dieses Urteil bestätigt. In dem Allgäuer Wellness- und Lifestyle-Kurort wurde bereits vor Monaten der freie Internetzugang als Service für Urlauber eingeführt.
Oberstaufen ist Vorreiter in Sachen Internet
„Unsere Gäste müssen auch im Urlaub nicht auf das verzichten, was der Bundesgerichtshof jetzt als zentralen Bestandteil der privaten Lebenshaltung bestätigt hat“, betont Tourismuschefin Bianca Keybach. Als digitalster Kurort Deutschlands sei Oberstaufen nun Vorreiter in diesem Punkt.
Kostenfreies Einwählen an 24 Hotspots in Oberstaufen
Urlauber können sich in Oberstaufen aktuell an 24 Hotspots kostenfrei ins Internet einwählen. Ob an Skiliften oder Bergbahnen, in Hotels, Restaurants und Alphütten, in Veranstaltungszentren und Touristeninfos, am Bahnhof und im Erlebnisbad – die Gästekarte erlaubt überall den Gratis-Zugang zum weltweiten Netz mit jedem internetfähigen Gerät. Dank der Kooperation der lokalen Leistungsträger brauchen die Gäste nur einen einzigen, auf der Gästekarte vermerkten, Zugangscode.
Internet-Surfen auf 1800 Metern
Der höchstgelegene Hotspot liegt auf knapp 1800 Metern an der Bergstation der Hochgratbahn im deutsch-österreichischen Naturpark Nagelfluhkette. Doch damit nicht genug: „Mit VDSL wird unser Netz jetzt noch schneller und bis zum Sommer werden wir die Netzabdeckung nahezu verdoppeln“, verspricht Bianca Keybach. Das BGH-Urteil bestärke Oberstaufen darin, dem modernen Gast die problemlose Nutzung des Internets jederzeit und nahezu flächendecken zu ermöglichen.