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Das Landratsamt Günzburg empfiehlt, die Anträge auf Vereinspauschale frühzeitig zu stellen, um eventuell auftretende Fragen noch rechtzeitig klären zu können. Die entsprechenden Antrags-Unterlagen wurden bereits in den letzten Tagen den Vereinen, die bisher eine staatliche Förderung erhalten haben, zugeleitet. Der Versand hatte sich in diesem Jahr wegen der Neufassung der Sport-Förderrichtlinien etwas verzögert. Bei der Antragsstellung ist insbesondere darauf zu achten, dass die zum Stichtag gültigen Übungsleiter-Lizenzen im Original vorzulegen sind.
Wie wird die Vereinspauschale bemessen?
Die Vereinspauschale errechnet sich aus der Gesamtzahl der Mitglieder-Einheiten eines Sportvereins und der vom Staatsministerium für Unterricht und Kultus errechneten Fördereinheit. Bemessungs-Grundlage der Mitglieder-Einheiten sind die Mitglieder eines Vereins zum Jahresbeginn sowie die dem Verein zum Stichtag 1. März zur Verfügung stehenden gültigen Übungsleiter-Lizenzen. Das Bayerische Kultusministerium gibt weitere Informationen unter www.km.bayern.de/ministerium/sport/ausserschulischer-sport.html. Weitere Antrags-Vordrucke erhalten Sie entweder unter www.landkreis-guenzburg.de/vereinspauschale zum Ausfüllen und Downloaden oder beim Landratsamt Günzburg unter der Telefon-Nummer: 08221/95-194.