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Die Windkraft ist im Landkreis Dillingen auf dem Vormarsch. So können zunächst 10 der insgesamt 13 in der Gemarkung Zöschingen geplanten Windkraft-Anlagen nach Prüfung durch das Landratsamt Dillingen errichtet werden. Dazu erteilte das Landratsamt die notwendige immissionsschutzrechtliche Genehmigung.
Keine Entscheidung für weitere drei Anlagen
Damit verbunden ist noch keine Entscheidung über die Genehmigungs-Fähigkeit der restlichen drei Anlagen, für die aus artenschutzrechtlichen Gründen noch Erhebungen durch den Betreiber vorzunehmen sind.
Unproblematische Genehmigung
Völlig unproblematisch war die Genehmigung in Bezug auf die Anforderungen an den Lärmschutz und einzuhaltende Infraschallpegel, wegen eines möglichen Schattenwurfs sowie in Bezug auf Licht-Reflektion und Vereisung. So werden alle Richtwerte eingehalten und zudem durch konkrete Auflagen den Belangen Rechnung getragen.
Keine Auswirkungen auf Populationen
Das Landratsamt kam zu dem eindeutigen Ergebnis, dass durch den Betrieb der zehn Windkraftanlagen mit hoher Wahrscheinlichkeit keine schwerwiegenden Auswirkungen auf die Population beispielsweise des Rotmilans zu erwarten sind und deshalb artenschutzrechtliche Verbote der Genehmigung nicht entgegenstehen. Unabhängig davon hat das Landratsamt im Genehmigungsbescheid verfügt, dass mit Betriebsbeginn ein zweijähriges Monitoring zum Artenschutz durchzuführen ist.
Standorte der Windkraft-Anlagen
Der Bereich der Standorte der geplanten Windkraftanlagen ist im Regional-Plan der Region Augsburg (RP 9) als Vorranggebiet für die Nutzung der Windenergie ausgewiesen, die zudem im Außenbereich nach den einschlägigen Vorschriften des Baugesetzbuches privilegiert ist.
Gemeinde Zöschingen als Standort
Die Gemeinde Zöschingen hatte bereits im April 2007 im Rahmen des Vorverfahrens das Einvernehmen zum Vorhaben erteilt. Desweiteren hat sie den Flächen-Nutzungsplan entsprechend geändert und Flächen für die Nutzung der Windenergie ausgewiesen. Im Rahmen des Genehmigungsverfahrens hat der Gemeinderat dann allerdings das Einvernehmen unter Verweis auf Eingriffe in die Natur und das Landschaftsbild sowie Naturdenkmäler und den Vogelschutz verweigert. Nachdem die Begründung für die Verweigerung des Einvernehmens nach Prüfung durch das Landratsamt jedoch nicht stichhaltig war, hat das Landratsamt im Zuge des Genehmigungsverfahrens das Einvernehmen der Gemeinde ersetzt, zumal die Gemeinde nach gängiger Rechtsprechung an das von ihr zum Vorbescheid erteilte Einvernehmen gebunden ist.
Fundamentale Bedeutung der Windkraft-Anlagen
Mit Blick auf den vor kurzem vom Bundestag beschlossenen Atomausstieg und die damit verbundene Energiewende kommt dem verstärkten Ausbau der erneuerbaren Energien nach Meinung von Landrat Leo Schrell eine fundamentale Bedeutung zu. „Dabei spielt die Windkraft als sehr effiziente Energie eine wichtige Rolle“, so der Landrat. „Zudem“, so Schrell, „schaffen erneuerbare Energien, die aus seiner Sicht aus ökologischen, ökonomischen und politischen Gründen extrem sinnvoll sind, Wertschöpfung in der Region und stärken damit den ländlichen Raum als attraktiven Wirtschafts- und Lebensraum“.
Erneuerbare Energien
Der Landrat hofft auf eine zunehmende Akzeptanz in der Bevölkerung für erneuerbare Energien, insbesondere einen vernünftigen Mix aus Solarenergie, Biomasse, Wasserkraft und Windkraft.
14 Windkraft-Anlagen im Landkreis Dillingen
Mit dem bereits in Glött in Betrieb befindlichen und den vor kurzem in der Gemarkung Wortelstetten genehmigten drei Windkraftanlagen hat das Landratsamt damit für den Betrieb von insgesamt 14 Windkraftanlagen im Landkreis Dillingen grünes Licht gegeben.