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Jelto von Bodungen: Antworten auf finanzielle Corona-Fragen
Umfrage zum Corona-Virus: Folge 8

Jelto von Bodungen: Antworten auf finanzielle Corona-Fragen

Jelto von Bodungen, Berater von Knöll Finanzierungsberatung für Familienunternehmen GmbH. Foto: Knöll Finanzierungsberatung

Wir haben bei Bayerisch-Schwabens Unternehmen nachgefragt, wie sich das Corona-Virus auf ihren Alltag auswirkt. Jelto von Bodungen, Berater von Knöll Finanzierungsberatung für Familienunternehmen GmbH, erhält dabei von Kunden immer wieder wichtige Fragen rund um Finanzen.

Die Verunsicherung durch Corona ist groß – gerade in der Wirtschaft. Jelto von Bodungen, Berater von Knöll Finanzierungsberatung für Familienunternehmen GmbH, erreichen daher immer mehr Fragen zu Finanzierungsthemen im Zusammenhang mit dem neuen Virus. Drei davon, hat er uns verraten – inklusive Antwort darauf:

1. Wenn wegen ausfallender Einnahmen der Cashflow versiegt: Was bedeutet das für die Kreditwürdigkeit?

Rückläufige operative Cashflows verschlechtern die Kreditwürdigkeit. Dies hat folgenden Grund: Ein Rückgang der Umsatzerlöse bedeutet, dass ein Unternehmen weniger Einnahmen hat. Mit den geringeren Einnahmen leidet ebenfalls das EBITDA (Gewinn eines Unternehmens ohne Abzüge). Einem schrumpfenden EBITDA folgt, dass Zahlungen nicht mehr so gut aus eigener Kraft getätigt werden können. Dies beinhaltet insbesondere auch die Zahlung von Zins und Tilgung an die Kreditinstitute. Der EBITDA stellt zu meist einen zentralen Indikator der Cashflowrechnung dar. Dies bedeutet, dass ein rückgängiger EBITDA einen versiegenden Cashflow zur Folge haben kann. Der sich hieraus ergebende mögliche Ausfall von Zins- und Tilgungszahlungen wirken negativ auf die Kreditwürdigkeit. Also hat ein versiegender Cashflow eine negative Auswirkung auf die Kreditwürdigkeit.

2. Wenn die Bank meine Kredite auf „kritisch" stellt - woher bekomme ich kurzfristig Sicherheit?

Als erste Maßnahme sollte in solch einem Fall stets eine vertrauensstärkende Kommunikation mit den bestehenden Banken gesucht werden. Hier gibt es Gründe für die Umstellung auf „kritisch" und möglicherweise Maßnahmen, die gemeinsam abgesprochen und verabredet werden sollten.

Als weiteren Schritt kann überlegt werden, welche dinglichen Sicherheiten das Unternehmen aus seinem Vermögen eventuell noch zur Verfügung stellen kann. Diese können den finanzierenden Banken angeboten werden. In einer weiteren Überlegung können freie Sicherheiten auch genutzt werden, um mit alternativen Kapitalgebern beziehungsweise Finanzierungspartnern zu verhandeln und die Liquidität des Unternehmens vorerst zu verbessern.

Eine weitere Überlegung können Bürgschaften sein. Hierzu siehe Frage 3 - Bürgschaften.

3. Wie, bei wem und mit welchen Begründungen kann ich staatliche Bürgschaften beantragen?

Die Bürgschaftsbanken verdoppeln den Bürgschaftshöchstbetrag auf 2,5 Millionen Euro. Bürgschaftsentscheidungen bis 250.000 Euro können eigenständig und innerhalb von drei Tagen gefällt werden.

Sofern zur Überbrückung der „Corona-Krise“ Liquiditätshilfen, zum Beispiel von der Förderbank KfW oder den Landesförderinstituten notwendig werden, können die Bürgschaftsbanken diese in Verbindung mit einer Hausbankfinanzierung ermöglichen. Die Unternehmen und ihre Geschäftsmodelle sollen vor Ausbruch der Krise wirtschaftlich tragfähig gewesen sein. Eine kostenlose Anfrage für ein Finanzierungsvorhaben kann online über das Finanzierungsportal der Bürgschaftsbanken gestellt werden. Genauso kann eine Kontaktaufnahme durch die Hausbank sowie durch Berater erfolgen. Eine Übersicht der jeweils zuständigen Bürgschaftsbank steht auf dieser Seite zur Verfügung. Wichtig für die schnelle und erfolgreiche Beurteilung von Anfragen für die Begleitung einer Überbrückungsfinanzierung ist die Vorlage eines plausiblen Liquiditätsplans, aus welchem der erforderliche Kapitalbedarf hervorgeht.

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