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„Großer Preis des Mittelstands“ geht in die nächste Runde
Auszeichnung

„Großer Preis des Mittelstands“ geht in die nächste Runde

Der „Große Preis des Mittelstandes“ würdigt 2026 erneut Unternehmen, die mit Vertrauen, Innovationskraft und regionalem Engagement überzeugen. Fotoquelle: Oskar-Patzelt-Stiftung
Der „Große Preis des Mittelstandes“ würdigt 2026 erneut Unternehmen, die mit Vertrauen, Innovationskraft und regionalem Engagement überzeugen. Fotoquelle: Oskar-Patzelt-Stiftung

Unternehmen aus dem Landkreis Augsburg können ab sofort für den „Großen Preis des Mittelstands 2026“ vorgeschlagen werden. Welche Vorraussetzungen erfüllt werden müssen und was in diesem Jahr neu ist.

Der „Große Preis des Mittelstandes“ geht im Jahr 2026 unter dem Motto „Vertrauen schafft Chancen“ in die nächste Runde. Die Ehrung der Oskar-Patzelt-Stiftung würdigt Unternehmen, die sich in ihrer Gesamtheit und in ihrer Rolle für die Gesellschaft besonders auszeichnen. „Viele Betriebe leisten in ihren jeweiligen Branchen Großartiges und verdienen mehr Aufmerksamkeit und Anerkennung“, betont Landrat Martin Sailer. „Gerade in Zeiten des Wandels ist Vertrauen die Basis für nachhaltigen Erfolg.“

Nominierungen sind bis zum 31. Januar 2026 möglich.

Diese Teilnahmevoraussetzungen gelten für Betriebe

Teilnehmende Firmen müssen mindestens zehn Arbeitsplätze und einen Jahresumsatz von mindestens einer Million Euro aufweisen. Außerdem sind sie seit wenigstens drei Jahren stabil am Markt tätig und frei von kommunaler oder staatlicher Beteiligung. Die Teilnahme erfolge außerdem ausschließlich über eine Nominierung durch Dritte.

Jury bewertet fünf Kriterien

Eine fachkundige Jury bewertet die vorgeschlagenen Betriebe anhand von fünf Wettbewerbskriterien:

  • Gesamtentwicklung des Unternehmens
  • Schaffung und Sicherung von Arbeits- und Ausbildungsplätzen
  • Modernisierung und Innovation
  • Engagement für Umwelt und Region
  • Service, Kundennähe und Marketing

Unternehmen, die sich bei der Teilnahme unterstützen lassen möchten, sollen sich an die Wirtschaftsförderung des Landkreises wenden.

Eine neue Möglichkeits für die Nominierung

Erstmals können zur Nominierung auch Kurzvideos mit einer maximalen Länge von 30 Sekunden eingereicht werden. Unternehmen können darin die Besonderheiten ihres Betriebs präsentieren und zeigen, wie sie Vertrauen leben und in ihrem Geschäftsmodell verankern.

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