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Mit Blick auf die Landtagswahl am 8. Oktober 2023 stellt die vbw – Vereinigung der Bayerischen Wirtschaft e. V. die Konzepte der Parteien für bedarfsgerechten Wohnungsbau Süd- und Südostbayern auf den Prüfstand. vbw Hauptgeschäftsführer Brossardt: „Der Wohnungsmarkt im Freistaat ist bereits angespannt. Auch Städte in Schwaben wie zum Beispiel Augsburg oder Kempten sind davon betroffen. Erschwerend kommt hinzu, dass weiter steigende Bevölkerungszahlen für fast ganz Bayern prognostiziert werden. Im ersten Quartal dieses Jahres wurde im Freistaat jedoch nur der Bau von 15.200 Wohnungen genehmigt. Das sind knapp 25 Prozent weniger als im Vorjahresquartal.“
Aus Sicht der vbw brauche es unter anderem mit Blick auf den Arbeits- und Fachkräftemangel dringend mehr Wohnraum. „Unsere Unternehmen sind auf neue Mitarbeiter dringend angewiesen – Menschen kommen aber nur zu uns, wenn sie hier bezahlbaren Wohnraum vorfinden“, sagt Brossardt und ergänzt: „Der Wohnraummangel hat auch soziale Auswirkungen, die es zu verhindern gilt. Zusätzliche Wohnungen können einen Beitrag leisten, den Mietpreisanstieg einzudämmen und damit Mietpreise bezahlbar zu machen. Vor allem Familien müssen wieder bessere Möglichkeiten haben, Wohneigentum zu erwerben.“
Derzeit werde die Baukonjunktur jedoch sogar gebremst, so die vbw. „Die deutlich gestiegenen Bau- und Grundstückspreise sowie die hohen Zinsen verhindern ebenso wie komplexe Regelwerke, unübersichtliche Verwaltungsverfahren und ständig neue Auflagen, dass der Bau von neuem Wohnraumzügig vorankommt“, behauptet Brossardt. Es brauche daher Rahmenbedingungen, die das Antrags- und Baugeschehen dauerhaft beleben und Tempo bringen, wie er meint. Dazu sollen verlässliche Regeln, digitale Verfahren sowie der Abbau von Normen, die Innovationen und preiswertes Bauen behindern, am Ende führen.
„Hinzukommen muss eine aktive Fachkräftepolitik. Auch Förderangebote und steuerliche Anreize müssen verbessert werden. Das Volumen der Eigenheimförderung muss angehoben, die degressive Abschreibung im Wohnungsbau wieder eingeführt und die Grunderwerbsteuer beim Ersterwerb einer Immobilie abgebaut werden. Handlungsbedarf besteht auch bei Mitarbeiterwohnungen. Hier müssen Hindernisse ausgeräumt werden, damit Unternehmen für ihren Standort und ihre Belegschaft wieder verstärkt in Wohnraum investieren“, fordert Brossardt abschließend.