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CSRD und Nachhaltigkeitsberichte: Die häufigsten Fragen
Nachhaltigkeit in Unternehmen

CSRD und Nachhaltigkeitsberichte: Die häufigsten Fragen

Nachhaltigkeitsberichte können sich auch für Unternehmen lohnen, die nicht dazu verpflichtet sind. Foto: Adobe Stock / Pcess609
Nachhaltigkeitsberichte können sich auch für Unternehmen lohnen, die nicht dazu verpflichtet sind. Foto: Adobe Stock / Pcess609

Die Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) verpflichtet immer mehr Unternehmen zu Nachhaltigkeitsberichten. Das Ziel: Die Auswirkungen der Unternehmen auf Umwelt und Menschen aufzeigen und verbessern. Welche Unternehmen sind von der CSRD betroffen und warum sind freiwillige Nachhaltigkeitsberichte keine unnötige Bürokratie?

Was sind CSRD und Nachhaltigkeitsberichte?

Mit Nachhaltigkeitsberichten sollen Unternehmen offenlegen, welchen Einfluss sie auf Umwelt und Gesellschaft haben und was sie in diesen Bereichen tun. Auch sollen sie zeigen, welche Auswirkungen sie etwa durch den Klimawandel auf ihr Unternehmen erwarten und wie sie sich davor schützen. Mit der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD), die das EU-Parlament verabschiedet hat, sind seit 1. Januar 2023 immer mehr Unternehmen zu einem Bericht verpflichtet. Die CSRD löst damit die bisherige Non-Financial Reporting Directive (NFRD) ab. Die Nachhaltigkeitsberichte bestehen aus drei Säulen: Umwelt, Soziales und Unternehmensführung (ESG).

Wer ist von der CSRD betroffen und muss Nachhaltigkeitsberichte schreiben?

  • Ab 2025 über das Geschäftsjahr 2024: Unternehmen, für die bereits die NFR-Richtlinie gilt.
  • Ab 2026 über das Geschäftsjahr 2025: Unter­nehmen, die mindestens zwei der folgenden ­Kriterien erfüllen: Bilanzsumme von mind. 25 Millionen Euro; Nettoumsatzerlöse von mind. 50 Millionen Euro; mind. 250 Beschäftigte.
  • Ab 2027 über das Geschäftsjahr 2026: Börsennotierte, kleinere und mittlere ­Unternehmen (KMU) ab zehn Mitarbeitenden, kleine, nicht komplexe Kreditinstitute sowie firmeneigene Versicherungsunternehmen. Für KMU gilt bis 2028 ein Übergangszeitraum. Bis dahin sind sie von der Richtlinie ausgenommen.
  • Für alle anderen KMU erarbeitet die EU derzeit freiwillige, vereinfachte Berichte, die Voluntary reporting standard for SMEs (VSME).

Die Umsetzung der EU-Richtlinie verzögert sich aktuell in Deutschland - bis Juli 2024 hätte sie in nationales Recht überführt werden müssen. Das ist bislang nicht geschehen - stattdessen fordert Deutschland unter anderem, dass die EU die abgefragten Daten reduziert. Wegen der Verzögerung geht das Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) davon aus, dass für die Berichtspflicht über das Geschäftsjahr 2024 noch die bisherige NFRD gilt. Eine rückwirkende Pflicht für Berichte über das Geschäftsjahr 2024 nach der neuen CSRD sei nicht möglich. Unternehmen, die sich aber bereits auf die CSRD eingestellt hatten, können diese laut IDW ganz oder teilweise auf ihren NFR-Bericht anwenden. 

Für Unternehmen, die erstmalig 2026 über das Geschäftsjahr 2025 berichten müssen, erwartet das IDW durch das verspätete Gesetz aktuell keine Änderungen.

Warum freiwillig einen Nachhaltigkeitsbericht schreiben?

Glück gehabt, könnten sich viele KMU denken, wenn sie nicht unter die gesetzliche Pflicht der CSRD fallen und eigentlich keinen Nachhaltigkeitsbericht schreiben müssten. Vier Gründe, warum es sich dennoch lohnt:

  1. Immer mehr Unternehmen fragen nach ­Informationen zur Nachhaltigkeit. Große Unternehmen sind oft verpflichtet, Angaben zu den Unternehmen in ihrer Lieferkette zu machen. Diese Informationen fordern sie dann auch bei kleineren ein.
  2. Investoren, Banken und Versicherungen machen ihre Entscheidungen zunehmend auch von der ­Nachhaltigkeit eines Unternehmens abhängig.
  3. Das Unternehmen kann sich für neue Mitarbeitende attraktiver machen. Denn auch soziale Auswirkungen auf die Gesellschaft und die eigenen Mitarbeitenden sind Teil der Berichte.
  4. Wer einen Überblick über seine eigene Nachhaltigkeit hat, kann neue Geschäftsmodelle entdecken sowie ­bisherige Prozesse oder Produkte effizienter gestalten.

Wo werden Nachhaltigkeitsberichte laut CSRD veröffentlicht?

Der verpflichtende Nachhaltigkeitsbericht muss, wie Finanzberichte auch, extern geprüft werden. Außerdem müssen die Berichte künftig im Lagebericht eines Unternehmens veröffentlicht werden.

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