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Mit Nachhaltigkeitsberichten sollen Unternehmen offenlegen, welchen Einfluss sie auf Umwelt und Gesellschaft haben und was sie in diesen Bereichen tun. Auch sollen sie zeigen, welche Auswirkungen sie etwa durch den Klimawandel auf ihr Unternehmen erwarten und wie sie sich davor schützen. Mit der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD), die das EU-Parlament verabschiedet hat, sind seit 1. Januar 2023 immer mehr Unternehmen zu einem Bericht verpflichtet. Die CSRD löst damit die bisherige Non-Financial Reporting Directive (NFRD) ab. Die Nachhaltigkeitsberichte bestehen aus drei Säulen: Umwelt, Soziales und Unternehmensführung (ESG).
Die Umsetzung der EU-Richtlinie verzögert sich aktuell in Deutschland - bis Juli 2024 hätte sie in nationales Recht überführt werden müssen. Das ist bislang nicht geschehen - stattdessen fordert Deutschland unter anderem, dass die EU die abgefragten Daten reduziert. Wegen der Verzögerung geht das Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) davon aus, dass für die Berichtspflicht über das Geschäftsjahr 2024 noch die bisherige NFRD gilt. Eine rückwirkende Pflicht für Berichte über das Geschäftsjahr 2024 nach der neuen CSRD sei nicht möglich. Unternehmen, die sich aber bereits auf die CSRD eingestellt hatten, können diese laut IDW ganz oder teilweise auf ihren NFR-Bericht anwenden.
Für Unternehmen, die erstmalig 2026 über das Geschäftsjahr 2025 berichten müssen, erwartet das IDW durch das verspätete Gesetz aktuell keine Änderungen.
Glück gehabt, könnten sich viele KMU denken, wenn sie nicht unter die gesetzliche Pflicht der CSRD fallen und eigentlich keinen Nachhaltigkeitsbericht schreiben müssten. Vier Gründe, warum es sich dennoch lohnt:
Der verpflichtende Nachhaltigkeitsbericht muss, wie Finanzberichte auch, extern geprüft werden. Außerdem müssen die Berichte künftig im Lagebericht eines Unternehmens veröffentlicht werden.