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Bei der Sanierung des Bischofshauses in Augsburg galt die Maxime „Bestandssubstanz maximal belassen und nur Notwendiges erneuern“. Foto: Nicolas Schnall, pba
Bereits unmittelbar nach seiner Ernennung im Januar 2020 hatte Bischof Dr. Bertram Meier erklärt, aufgrund der geringen Entfernung seiner bisherigen Wohnung zum künftigen Amtssitz keinen Umzug ins bisherige Bischofswohnhaus zu planen. Das Gebäude Hoher Weg 18 sollte daher als Amts- und Verwaltungsgebäude des Bischofs genutzt werden. Bereits eine erste Begehung ergab, dass dort hinsichtlich der Statik der Raumschale sowie der technischen Gebäudeausrüstung dringender Sanierungsbedarf bestand.
Heizungsanlagen und Leitungssystem waren defekt beziehungsweise zwingend überholungsbedürftig. Im gesamten Projektverlauf galt jedoch die Maxime „Bestandssubstanz maximal belassen und nur Notwendiges erneuern“. Im Zuge der behördlichen Baugenehmigung, die im Oktober 2021 erteilt wurde, erfolgten auch umfangreiche Brandschutzauflagen, die ebenfalls baulich umgesetzt werden mussten. Ferner waren im Hinblick auf den Energieverbrauch und die Nachhaltigkeit unter anderem ein Austausch fast aller Fenster und mancher Türen geboten.
Darüber hinaus mussten zwingend Anforderungen an ein „modernes Arbeiten“ in einem denkmalgeschützten Objekt berücksichtigt werden. Zudem war es teilweise nur mit großem Aufwand möglich, Firmen für die ausgeschriebenen Bauleistungen zu finden. Nicht zuletzt musste ein gegenüber den Vorjahren deutlich erhöhtes Baupreisniveau in Kauf genommen werden.
Dabei bestätigte sich im Rückblick auf die durchgeführten Maßnahmen, dass die Berechnungen der Sachverständigen, die ein Kostenvolumen von rund 10 Millionen Euro ansetzten, in hohem Maße dem tatsächlichen Sanierungsbedarf entsprachen. Auftraggeber der Generalsanierung ist dabei der Bischöfliche Stuhl, eine kirchliche Stiftung öffentlichen Rechts. Die anfallenden Baukosten gehen somit nicht zu Lasten der Kirchensteuerzahler.
Im Ganzen konnte bei dem größtenteils denkmalgeschützten Projekt die komplette Haustechnik ersetzt werden, ohne die historische Substanz gestalterisch und denkmalpflegerisch zu beeinträchtigen. Der Dachstuhl und die sonstigen historischen Tragwerke wurden generalsaniert und sind nun wieder voll tragfähig.
Gemäß dem in der Pressekonferenz im Januar 2022 vorgelegten Generalablaufplan war dabei ein Einzugstermin ab Ende November 2023 vorgesehen. In einer kritischen Projektphase im Sommer und Herbst 2023 kam es zu massiven Verzögerungen von Schlüsselgewerken der Ausbauphase, so dass der Bezug beziehungsweise die Nutzungs- und Inbetriebnahme des Gebäudes erst ab Mitte Februar 2024 erfolgen konnte. Die Segnung der neuen Amtsräume durch Bischof Dr. Bertram Meier fand ebenfalls schon statt.
Um Synergien aus dem Baustellenbetrieb zu nutzen, wurden auch statisch notwendige Arbeiten am Dachstuhl der Bischöflichen Hauskapelle durchgeführt und die Heizung der Bank entlang der Seitenwände in das erneuerte System integriert. Arbeiten im Innenraum können witterungsbedingt erst im Sommer 2024 abgeschlossen werden. Aus demselben Grund wurden Restarbeiten im Bereich der Garten- und Außenanlagen ins Frühjahr verlagert.
Des Weiteren ist der Fassadensockel des Bischofshauses seit Jahrzehnten mit schädlichen Salzen belastet. Hier ist aktuell ein sogenannter „Opferputz“ aufgetragen, der erst nach erreichter Schadstoffsättigung im Frühsommer 2024 denkmalgerecht abgetragen und erneuert werden kann.